Mogelpackungen: Weniger Inhalt zum gleichen Preis
Mogelpackungen entlarven: Wie Hersteller Füllmengen reduzieren und Preise versteckt erhöhen. Shrinkflation erkennen und sich als Verbraucher wehren.
Was sind Mogelpackungen und Shrinkflation?
Mogelpackungen sind Verpackungen, die durch ihre Größe, Form oder Gestaltung einen größeren Inhalt vortäuschen, als tatsächlich enthalten ist. Der Begriff Shrinkflation' (aus shrink' = schrumpfen und inflation') beschreibt die Praxis, die Füllmenge eines Produkts zu reduzieren, während der Preis gleich bleibt oder sogar steigt. Für Verbraucher ist dies eine versteckte Preiserhöhung.
Typische Methoden: Die Verpackungsgröße bleibt gleich, der Inhalt wird reduziert (z. B. von 500 g auf 450 g). Das Verpackungsdesign wird geändert, um die Mengenreduzierung zu kaschieren. Der Boden der Verpackung wird nach innen gewölbt, um das Volumen optisch zu erhalten. Oder die Stückzahl in einer Packung wird bei gleichem Preis verringert.
Rechtliche Situation: Erlaubt, aber umstritten
Grundsätzlich dürfen Hersteller Füllmengen und Preise frei bestimmen – es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen Standardfüllmengen mehr (die Fertigpackungsverordnung wurde diesbezüglich gelockert). Allerdings sind Mogelpackungen, die den Verbraucher über die Füllmenge täuschen, nach § 43 Abs. 2 des Mess- und Eichgesetzes verboten: Die Verpackung darf nicht den Eindruck erwecken, sie enthalte mehr, als tatsächlich drin ist.
In der Praxis ist die Durchsetzung schwierig: Was als täuschende' Verpackungsgröße gilt, ist Auslegungssache. Die Eichbehörden schreiten nur bei offensichtlichen Fällen ein – etwa wenn die Verpackung zu mehr als 30 Prozent mit Luft gefüllt ist. Die EU diskutiert seit 2024 über eine Verpflichtung, Mengenänderungen auf der Verpackung kenntlich zu machen.
So erkennen Sie Mogelpackungen
Der wichtigste Verbündete des Verbrauchers ist der Grundpreis – der Preis pro Kilogramm oder pro Liter. Nach der Preisangabenverordnung (PAngV) muss dieser bei allen Lebensmitteln am Regal angegeben werden. Vergleichen Sie immer den Grundpreis, nicht den Verpackungspreis. Steigt der Grundpreis Ihres gewohnten Produkts, obwohl der Verpackungspreis gleich geblieben ist, hat wahrscheinlich eine versteckte Mengenreduzierung stattgefunden.
Achten Sie auf veränderte Verpackungsdesigns: Wenn ein Hersteller ohne ersichtlichen Grund die Verpackung modernisiert', verbirgt sich dahinter häufig eine Füllmengenreduzierung. Prüfen Sie die Nettofüllmenge auf der Verpackung und vergleichen Sie sie mit früheren Einkäufen. Nutzen Sie die Mogelpackungsliste der Verbraucherzentrale Hamburg, die regelmäßig aktuelle Fälle dokumentiert.
Betroffene Produktgruppen
Besonders häufig betroffen sind: Süßwaren und Snacks (Chips, Schokolade, Kekse), Molkereiprodukte (Joghurt, Käse, Butter), Kosmetik und Körpflegepflege (Shampoo, Duschgel), Waschmittel und Reinigungsmittel sowie Tiefkühlprodukte. Die Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert seit Jahren systematisch Fälle von Shrinkflation und kürt regelmäßig die Mogelpackung des Monats'.
Auch bei Markenartikeln ist Shrinkflation weit verbreitet. Studien zeigen, dass nahezu alle großen Lebensmittelhersteller in den letzten Jahren mindestens bei einem Produkt die Füllmenge reduziert haben. Besonders ärgerlich: Oft werden die betroffenen Produkte gleichzeitig mit einem neuen Design' oder einer verbesserten Rezeptur' beworben, um von der Mengenreduzierung abzulenken.
Was Verbraucher tun können
Neben dem systematischen Grundpreisvergleich können Sie aktiv werden: Melden Sie Mogelpackungen der Verbraucherzentrale oder der Eichbehörde Ihres Bundeslandes. Schreiben Sie dem Hersteller – Unternehmen reagieren auf Verbraucherbeschwerden oft mit Erklärungen oder Gutscheinen. Wechseln Sie zu Handelsmarken oder Alternativen, wenn ein Markenhersteller versteckte Preiserhöhungen vornimmt.
Politisch setzt sich die Verbraucherzentrale Bundesverband für eine Kennzeichnungspflicht bei Füllmengenänderungen ein. Frankreich hat bereits eine solche Regelung eingeführt: Dort müssen Hersteller seit 2024 auf der Verpackung deutlich kennzeichnen, wenn die Füllmenge reduziert wurde. Eine ähnliche Regelung auf EU-Ebene ist in Diskussion.
Schlagwörter
Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland
Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 12. Dezember 2025.