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Lebensmittel & Ernährung(aktualisiert: 10. März 2026)8 Min. Lesezeit

Mogelpackungen: So werden Verbraucher getäuscht

Weniger Inhalt, gleicher Preis – Mogelpackungen sind eine verbreitete Strategie der Lebensmittelindustrie. Erfahren Sie, wie Sie versteckte Preiserhöhungen erkennen und was Sie dagegen tun können.

Was sind Mogelpackungen und warum nehmen sie zu?

Mogelpackungen, in der Fachsprache auch als Shrinkflation bezeichnet, beschreiben das Phänomen, dass Hersteller die Füllmenge eines Produkts reduzieren, ohne den Preis entsprechend zu senken. In vielen Fällen wird die Verpackung sogar in gleicher Größe beibehalten, sodass die Reduzierung für Verbraucher kaum erkennbar ist. Diese Praxis hat in den vergangenen Jahren deutlich zugenommen, besonders im Zuge steigender Rohstoff- und Energiekosten. Die Verbraucherzentrale Hamburg dokumentiert seit Jahren besonders auffällige Fälle und verleiht regelmäßig den Negativpreis "Mogelpackung des Monats".

Das Phänomen ist keineswegs auf eine bestimmte Produktgruppe beschränkt. Betroffen sind Süßwaren, Milchprodukte, Getränke, Waschmittel, Hygieneartikel und viele weitere Alltagsprodukte. Besonders häufig nutzen Hersteller einen Relaunch oder eine Verpackungsumgestaltung als Anlass für eine versteckte Mengenreduzierung. Auch die Einführung neuer Rezepturen oder vermeintlicher "Premiumvarianten" dient oft als Deckmantel für Preiserhöhungen. Laut einer Erhebung der Verbraucherzentrale NRW sind die realen Preiserhöhungen durch Shrinkflation teils deutlich höher als offizielle Inflationsraten vermuten lassen.

Neben der klassischen Shrinkflation gibt es auch die sogenannte Skimpflation, bei der die Menge gleich bleibt, aber die Qualität der Inhaltsstoffe verschlechtert wird. Beispielsweise wird Kakao durch günstigere Ersatzstoffe ersetzt oder der Fleischanteil in Fertiggerichten reduziert. Diese Form der versteckten Verschlechterung ist für Verbraucher noch schwerer zu erkennen, da sie sich nur durch einen genauen Vergleich der Zutatenlisten offenbart. Beide Praktiken sind legal, solange die korrekte Füllmenge auf der Verpackung angegeben ist.

So erkennen Sie Mogelpackungen beim Einkauf

Das wirksamste Mittel gegen Mogelpackungen ist der konsequente Vergleich des Grundpreises. Seit der Preisangabenverordnung (PAngV) sind Händler in Deutschland verpflichtet, neben dem Verkaufspreis auch den Grundpreis pro Kilogramm oder Liter am Regal auszuweisen. Dieser Grundpreis ermöglicht einen objektiven Vergleich, unabhängig von Verpackungsgröße und Marketing. Achten Sie beim nächsten Einkauf gezielt auf die oft klein gedruckte Grundpreisangabe und vergleichen Sie verschiedene Produkte und Packungsgrößen miteinander.

Ein weiteres Warnsignal sind Veränderungen am Design oder an der Form der Verpackung. Wenn Ihr gewohntes Produkt plötzlich in einer modernisierten Verpackung erscheint, lohnt sich ein Blick auf die Füllmengenangabe. Häufig wird die Verpackung so umgestaltet, dass eine geringere Füllmenge nicht sofort auffällt – etwa durch Hohlräume, dickere Böden oder gewölbte Seiten. Auch Hinweise wie "neue Rezeptur" oder "verbessertes Design" können ein Indiz für Shrinkflation sein. Die Stiftung Warentest empfiehlt, Einkaufszettel oder Fotos alter Verpackungen aufzubewahren, um Veränderungen nachvollziehen zu können.

Nutzen Sie außerdem digitale Hilfsmittel, um Mogelpackungen zu identifizieren. Die Verbraucherzentrale Hamburg führt eine regelmäßig aktualisierte Online-Datenbank mit bekannten Mogelpackungen. Auch Plattformen wie "Shrinkflation Tracker" und Community-Portale dokumentieren aktuelle Fälle. Darüber hinaus zeigen einige Supermarkt-Apps bei der Produktsuche den Grundpreis an und ermöglichen einen einfachen Vergleich. Melden Sie selbst entdeckte Mogelpackungen an die Verbraucherzentralen, um zur Transparenz beizutragen.

Aktuelle Beispiele aus dem Supermarktregal

Die Liste prominenter Mogelpackungen ist lang und wird stetig länger. Ein viel beachtetes Beispiel war die Reduzierung einer bekannten Schokoladenmarke von 250 auf 220 Gramm bei gleichbleibendem Preis, was einer versteckten Preiserhöhung von über zwölf Prozent entsprach. Ähnlich verfuhr ein großer Waschmittelhersteller, der die Anzahl der Waschladungen pro Packung von 30 auf 26 reduzierte, ohne den Preis anzupassen. Die Verbraucherzentrale Hamburg dokumentierte allein im Jahr 2025 über 50 neue Fälle von Mogelpackungen in deutschen Supermärkten.

Besonders kreativ gehen manche Hersteller bei Getränken vor. Statt der üblichen Ein-Liter-Flasche werden zunehmend 0,75-Liter- oder 0,9-Liter-Flaschen eingeführt, die im Regal kaum von der gewohnten Größe zu unterscheiden sind. Auch bei Milchprodukten ist die Tendenz zu ungewöhnlichen Füllmengen wie 370 Gramm statt 400 Gramm erkennbar. Diese "krummen" Füllmengen erschweren den Preisvergleich und werden von Verbraucherschützern als bewusste Verschleierungsstrategie kritisiert.

Die Verbraucherzentralen veröffentlichen jährlich eine Hitliste der dreistesten Mogelpackungen und machen so auf besonders eklatante Fälle aufmerksam. Im Jahr 2025 wurde der Negativpreis an einen Joghurthersteller verliehen, der den Becher von 500 auf 400 Gramm verkleinerte, das neue Format aber als "handliche Portion" vermarktete. Solche Fälle zeigen, wie wichtig die öffentliche Kontrolle durch Verbraucherschutzorganisationen und aufmerksame Konsumenten ist.

Rechtliche Lage und politische Forderungen

Aus rechtlicher Sicht sind Mogelpackungen in Deutschland nicht verboten, solange die korrekte Füllmenge auf der Verpackung angegeben ist. Das Eichgesetz und die Fertigpackungsverordnung schreiben lediglich vor, dass die angegebene Füllmenge eingehalten werden muss. Eine gesetzliche Regelung, die Packungsgrößen vorschreibt oder Shrinkflation untersagt, existiert in Deutschland bislang nicht. Auch die EU hat trotz vereinzelter Forderungen bisher keine verbindlichen Vorgaben gegen versteckte Preiserhöhungen erlassen.

In Frankreich gilt seit dem 1. Juli 2024 ein Gesetz, das Hersteller verpflichtet, Verbraucher deutlich sichtbar auf Änderungen der Füllmenge hinzuweisen. Produkte, deren Menge reduziert wurde, müssen für einen Zeitraum von zwei Monaten einen Hinweis wie "Dieses Produkt hat eine Mengenreduzierung erfahren" auf der Verpackung tragen. Verbraucherschützer in Deutschland fordern eine ähnliche Regelung. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat wiederholt ein Transparenzgesetz nach französischem Vorbild gefordert.

Bis politische Maßnahmen greifen, setzen Verbraucherschützer auf Aufklärung und öffentlichen Druck. Die Verbraucherzentralen informieren in Beratungsstellen, auf Websites und in sozialen Medien über aktuelle Mogelpackungen. Auch die Medien greifen das Thema regelmäßig auf und tragen so zur Sensibilisierung bei. Verbraucher selbst können durch bewusstes Einkaufsverhalten und die Nutzung des Grundpreisvergleichs ein starkes Signal an Hersteller senden, dass Shrinkflation nicht akzeptiert wird.

So schützen Sie sich vor versteckten Preiserhöhungen

Der wichtigste Schutz vor Mogelpackungen ist ein geschulter Blick auf den Grundpreis. Gewöhnen Sie sich an, bei jedem Einkauf den Preis pro Kilogramm oder Liter zu vergleichen, statt nur auf den Gesamtpreis zu schauen. Besonders bei Produkten, die Sie regelmäßig kaufen, fällt eine schleichende Preiserhöhung durch Mengenreduzierung so schneller auf. Viele Verbraucherzentralen bieten kostenlose Einkaufsratgeber an, die Ihnen beim bewussten Einkaufen helfen und typische Fallen aufzeigen.

Setzen Sie auf Eigenmarken und größere Packungsgrößen, die in der Regel ein besseres Preis-Leistungs-Verhältnis bieten. Handelsmarken sind von Shrinkflation tendenziell weniger betroffen, da Supermärkte mit ihren Eigenmarken bewusst ein Preis-Image pflegen wollen. Vergleichen Sie auch verschiedene Supermärkte und Discounter, da die Grundpreise für identische Produkte teilweise erheblich variieren. Wochenmärkte und regionale Erzeuger bieten oft transparentere Preise und hochwertigere Produkte ohne Mogeltricks.

Engagieren Sie sich aktiv, indem Sie entdeckte Mogelpackungen an die Verbraucherzentralen melden und in sozialen Medien darauf aufmerksam machen. Der öffentliche Druck hat in der Vergangenheit bereits dazu geführt, dass einzelne Hersteller Mengenreduzierungen zurückgenommen haben. Nutzen Sie Ihr Beschwerderecht und schreiben Sie Hersteller direkt an, wenn Ihnen eine Mogelpackung auffällt. Als informierter Verbraucher können Sie durch bewusste Kaufentscheidungen dazu beitragen, dass sich Transparenz langfristig durchsetzt.

Schlagwörter

MogelpackungShrinkflationPreiserhöhungVerbrauchertäuschungGrundpreisLebensmittelpreiseEinkaufstipps

Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland

Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 10. März 2026.