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Finanzen & Versicherungen(aktualisiert: 30. April 2026)11 Min. Lesezeit

Steuererklärung: Diese Ausgaben können Sie absetzen

Steuererklärung optimieren: Alle absetzbaren Ausgaben im Überblick – von Werbungskosten über Sonderausgaben bis zu außergewöhnlichen Belastungen.

Warum sich die Steuererklärung fast immer lohnt

Im Durchschnitt erhalten Arbeitnehmer in Deutschland eine Steuererstattung von über 1.000 Euro pro Jahr – Geld, das viele auf dem Tisch liegen lassen, weil sie keine Steuererklärung abgeben. Für Arbeitnehmer ohne weitere Einkünfte ist die Abgabe in vielen Fällen freiwillig, aber in der Regel sehr lohnend. Sie haben dafür vier Jahre Zeit: Die Steuererklärung für 2025 kann noch bis Ende 2029 eingereicht werden.

Pflicht zur Abgabe besteht unter anderem bei Einkünften aus mehreren Arbeitsverhältnissen, bei Lohnersatzleistungen wie Kurzarbeitergeld, Elterngeld oder Arbeitslosengeld über 410 Euro, bei Einkünften aus selbstständiger Tätigkeit oder bei der Steuerklassenkombination III/V. Seit 2023 gelten verlängerte Abgabefristen: Die Pflichtveranlagung für 2025 muss bis zum 31. Oktober 2026 eingereicht werden, bei steuerlicher Beratung bis zum 30. Juni 2027.

Die Abgabe ist heute einfacher als je zuvor. Online-Steuerprogramme wie WISO Steuer, SteuerSparErklärung oder die kostenlose Elster-Plattform des Finanzamts führen Sie Schritt für Schritt durch die Erklärung. Viele Daten wie Lohnsteuerbescheinigungen und Rentenbeiträge werden bereits elektronisch an das Finanzamt übermittelt und können in der Software automatisch abgerufen werden.

Werbungskosten: Der größte Hebel für Arbeitnehmer

Werbungskosten sind alle Ausgaben, die im Zusammenhang mit Ihrer beruflichen Tätigkeit stehen. Das Finanzamt gewährt automatisch einen Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.230 Euro pro Jahr. Erst wenn Ihre tatsächlichen Werbungskosten diesen Betrag übersteigen, ergibt sich ein zusätzlicher Steuervorteil. Es lohnt sich daher, alle beruflichen Ausgaben sorgfältig zu dokumentieren und zu addieren – oft überschreitet man den Pauschbetrag schneller als gedacht.

Zu den wichtigsten Werbungskosten gehören die Entfernungspauschale (Pendlerpauschale) von 0,30 Euro pro Kilometer für die ersten 20 Kilometer und 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer des einfachen Arbeitswegs. Bei einer Entfernung von 30 Kilometer und 220 Arbeitstagen ergibt sich allein daraus ein Betrag von 1.936 Euro. Hinzu kommen Kosten für Arbeitsmittel wie Computer, Büromöbel, Fachliteratur und Berufskleidung. Arbeitsmittel bis 800 Euro netto können sofort abgesetzt werden, teurere Anschaffungen werden über die Nutzungsdauer abgeschrieben.

Das häusliche Arbeitszimmer kann unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend gemacht werden. Seit 2023 gibt es die Homeoffice-Pauschale von 6 Euro pro Tag für maximal 210 Tage im Jahr, also bis zu 1.260 Euro. Alternativ können die tatsächlichen Kosten des Arbeitszimmers abgesetzt werden, wenn es den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit bildet. Fortbildungskosten, Bewerbungskosten und Kontoführungsgebühren (pauschal 16 Euro) sind weitere absetzbare Posten.

Sonderausgaben und Vorsorgeaufwendungen

Sonderausgaben umfassen private Aufwendungen, die der Gesetzgeber steuerlich begünstigt. Die wichtigsten Posten sind Beiträge zur Altersvorsorge, Kranken- und Pflegeversicherung, Haftpflichtversicherung und Spenden. Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung und zur Rürup-Rente sind 2026 vollständig als Sonderausgaben absetzbar, der Höchstbetrag liegt bei 27.566 Euro für Alleinstehende. Auch Beiträge zu Riester-Verträgen können als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

Kirchensteuer, Spenden an gemeinnützige Organisationen und politische Parteien sind ebenfalls als Sonderausgaben absetzbar. Bei Spenden bis 300 Euro genügt der Kontoauszug als Nachweis, für höhere Beträge benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung. Kinderbetreuungskosten für Kinder unter 14 Jahren sind zu zwei Dritteln absetzbar, maximal 4.000 Euro pro Kind und Jahr.

Die Basisabsicherung der Kranken- und Pflegeversicherung ist in voller Höhe als Sonderausgabe abziehbar. Darüber hinausgehende Versicherungsbeiträge – etwa für Wahltarife, Auslandskrankenversicherung oder Unfallversicherung – können im Rahmen der Höchstbeträge von 1.900 Euro für Angestellte beziehungsweise 2.800 Euro für Selbstständige berücksichtigt werden. In der Praxis sind diese Höchstbeträge jedoch bei den meisten Arbeitnehmern bereits durch die Basisbeiträge ausgeschöpft.

Außergewöhnliche Belastungen und Handwerkerleistungen

Außergewöhnliche Belastungen sind unvermeidbare Kosten, die anderen Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse nicht entstehen. Dazu zählen Krankheitskosten, die nicht von der Krankenkasse übernommen werden, wie Zuzahlungen, Zahnersatz, Brillen oder alternative Heilbehandlungen. Auch Pflegekosten für Angehörige, behinderungsbedingte Mehraufwendungen und Kosten einer Scheidung fallen in diese Kategorie. Voraussetzung ist, dass eine zumutbare Eigenbelastung überschritten wird, die sich nach Einkommen und Familienstand richtet.

Handwerkerleistungen können mit 20 Prozent der Arbeitskosten, maximal 1.200 Euro pro Jahr, direkt von der Steuerschuld abgezogen werden. Dies gilt für alle Handwerkerarbeiten in der selbstgenutzten Wohnung oder im Haus, einschließlich Renovierungen, Reparaturen und Modernisierungen. Materialkosten sind nicht begünstigt, daher sollte die Rechnung Arbeits- und Materialkosten getrennt ausweisen. Die Zahlung muss per Überweisung erfolgen – Barzahlungen werden nicht anerkannt.

Haushaltsnahe Dienstleistungen wie Reinigung, Gartenpflege, Winterdienst oder Pflegedienste sind zu 20 Prozent der Kosten absetzbar, maximal 4.000 Euro pro Jahr. Auch Nebenkostenabrechungen von Mietern enthalten oft absetzbare Posten wie Treppenhausreinigung, Gartenpflege oder Hausmeisterdienste. Heben Sie Ihre Nebenkostenabrechnungen auf und machen Sie die entsprechenden Beträge in Ihrer Steuererklärung geltend.

Steuersoftware, Steuerberater oder Lohnsteuerhilfeverein?

Für die meisten Arbeitnehmer mit überschaubaren Verhältnissen reicht eine Steuersoftware oder die kostenlose Elster-Plattform aus. Programme wie WISO Steuer oder Taxfix kosten zwischen 15 und 40 Euro und bieten intuitive Benutzerführung, automatische Datenübernahme und Plausibilitätsprüfungen. Die investierte Zeit von zwei bis vier Stunden wird durch die durchschnittliche Erstattung von über 1.000 Euro mehr als aufgewogen.

Lohnsteuerhilfevereine sind eine kostengünstige Alternative zum Steuerberater für Arbeitnehmer, Rentner und Beamte. Der Mitgliedsbeitrag richtet sich nach dem Einkommen und liegt typischerweise zwischen 60 und 400 Euro pro Jahr. Dafür übernimmt der Verein die gesamte Steuererklärung und vertritt Sie auch im Einspruchsverfahren gegenüber dem Finanzamt. Selbstständige und Gewerbetreibende können Lohnsteuerhilfevereine allerdings nicht in Anspruch nehmen.

Ein Steuerberater empfiehlt sich bei komplexen steuerlichen Sachverhalten wie Einkünften aus mehreren Quellen, Vermietung und Verpachtung, Kapitalerträgen im Ausland oder Erbschafts- und Schenkungsteuer. Die Kosten richten sich nach der Steuerberatergebührenverordnung und hängen von der Höhe der Einkünfte ab. Diese Kosten sind wiederum als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzbar, sodass der effektive Preis deutlich niedriger ausfällt.

Einspruch gegen den Steuerbescheid: Ihre Rechte

Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid sorgfältig, denn Fehler zulasten der Steuerpflichtigen sind keine Seltenheit. Gegen einen fehlerhaften Bescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Einspruch einlegen – formlos per Brief, Fax oder über Elster. Der Einspruch hemmt die Zahlungspflicht nicht automatisch, Sie können aber einen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung stellen. Etwa zwei Drittel aller Einsprüche führen zu einer Änderung des Bescheids zugunsten des Steuerpflichtigen.

Nutzen Sie auch die Möglichkeit, von laufenden Musterverfahren vor dem Bundesfinanzhof zu profitieren. Wenn ein Sachverhalt in Ihrem Bescheid betroffen ist, der Gegenstand eines anhängigen Musterverfahrens ist, können Sie Ihren Bescheid durch einen Einspruch offenhalten. Falls das Musterverfahren zugunsten der Steuerpflichtigen entschieden wird, profitieren Sie automatisch davon. Die Steuersoftware oder Ihr Berater weist Sie in der Regel auf relevante Musterverfahren hin.

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SteuererklärungWerbungskostenSonderausgabenSteuererstattungPendlerpauschaleHandwerkerleistungenElster

Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland

Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 30. April 2026.