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Finanzen & Versicherungen(aktualisiert: 22. April 2026)10 Min. Lesezeit

Riester-Rente: Lohnt sich der Vertrag noch?

Riester-Rente im Check: Wann sich der Vertrag lohnt, wann Sie kündigen sollten und welche Alternativen es gibt. Aktuelle Bewertung für Verbraucher.

Riester-Rente: Status quo und aktuelle Entwicklungen

Die Riester-Rente steht seit Jahren in der Kritik: zu hohe Kosten, zu kompliziert, zu wenig Rendite. Von den über 16 Millionen abgeschlossenen Verträgen wurden bereits mehr als fünf Millionen stillgelegt oder gekündigt. Die Bundesregierung hat 2025 eine Reform der geförderten privaten Altersvorsorge angekündigt, die ab 2027 in Kraft treten soll. Für viele Verbraucher stellt sich die Frage: Soll man den bestehenden Vertrag weiterführen, stilllegen oder kündigen?

Die staatliche Förderung der Riester-Rente besteht aus Grundzulagen von 175 Euro pro Jahr und Kinderzulagen von 185 bis 300 Euro pro Kind. Zusätzlich können die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden. Um die volle Zulage zu erhalten, müssen mindestens vier Prozent des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens eingezahlt werden, abzüglich der Zulagen. Der Höchstbetrag liegt bei 2.100 Euro pro Jahr inklusive Zulagen.

Die Beitragsgarantie, die den Riester-Anbietern gesetzlich vorgeschrieben ist, erweist sich im Niedrigzinsumfeld als zweischneidiges Schwert. Sie garantiert zwar, dass mindestens die eingezahlten Beiträge und Zulagen zu Rentenbeginn zur Verfügung stehen. Allerdings zwingt sie die Anbieter zu einer sehr konservativen Anlagestrategie, die kaum über die Inflation hinausgehende Renditen erwirtschaften kann. Die Kosten der Garantie schmälern die ohnehin geringe Rendite zusätzlich.

Für wen sich die Riester-Rente noch lohnen kann

Trotz aller Kritik kann sich die Riester-Rente für bestimmte Personengruppen nach wie vor lohnen. Besonders profitieren Geringverdiener, die mit einem Mindestbeitrag von 60 Euro pro Jahr die volle Grundzulage von 175 Euro erhalten. Auch Familien mit mehreren Kindern, die pro Kind 300 Euro Zulage erhalten, erzielen oft eine attraktive Förderquote. In diesen Fällen kann die staatliche Förderung die hohen Produktkosten mehr als ausgleichen.

Für Gutverdienende kann die Riester-Rente durch den Sonderausgabenabzug interessant sein, sofern der individuelle Steuervorteil die Zulagen übersteigt. Das Finanzamt prüft automatisch die sogenannte Günstigerprüfung und gewährt die jeweils höhere Förderung. Bei einem Grenzsteuersatz von 42 Prozent und dem Maximalbeitrag von 2.100 Euro ergibt sich ein Steuervorteil von bis zu 882 Euro. Abzüglich der Grundzulage von 175 Euro verbleibt ein zusätzlicher Vorteil von 707 Euro.

Die Wohn-Riester-Variante ist eine weitere Option, bei der das angesparte Kapital für den Erwerb oder die Entschuldung einer selbstgenutzten Immobilie verwendet werden kann. Diese Form ist besonders attraktiv, weil das Kapital nicht in renditeschwache Garantieprodukte fließt, sondern direkt in die Immobilie investiert wird. Allerdings muss das entnommene Kapital in der Rentenphase nachversteuert werden, was bei der Kalkulation unbedingt berücksichtigt werden sollte.

Kosten und Rendite: Was Ihr Riester-Vertrag wirklich bringt

Die Kostenstruktur von Riester-Verträgen ist oft undurchsichtig und schmälert die Rendite erheblich. Typische Kosten umfassen Abschluss- und Vertriebskosten, die bei klassischen Versicherungstarifen in den ersten fünf Jahren vom Beitrag abgezogen werden, sowie laufende Verwaltungskosten von 0,5 bis 2 Prozent des Guthabens pro Jahr. Bei fondsgebundenen Riester-Verträgen kommen zusätzliche Fondskosten hinzu, die bei aktiv gemanagten Fonds weitere 1 bis 1,5 Prozent betragen können.

Eine Beispielrechnung verdeutlicht die Problematik: Bei einem monatlichen Eigenbeitrag von 100 Euro über 30 Jahre und einer Kostenbelastung von 1,5 Prozent pro Jahr reduziert sich die Rendite von beispielsweise 5 Prozent auf nur noch 3,5 Prozent. Das entspricht einem Unterschied von über 25.000 Euro beim Endkapital. Günstige Riester-Fondssparpläne mit Kosten unter 0,5 Prozent können hingegen eine deutlich bessere Wertentwicklung erzielen.

Lassen Sie sich von Ihrem Anbieter eine individuelle Kosten-Nutzen-Aufstellung erstellen. Seit 2017 sind Riester-Anbieter verpflichtet, ein sogenanntes Produktinformationsblatt zur Verfügung zu stellen, das die Kosten transparent auflistet. Vergleichen Sie die Effektivkosten verschiedener Anbieter, die als einzelne Kennzahl die Gesamtbelastung widerspiegeln. Liegt die Effektivkostenquote über 1,5 Prozent, sollten Sie einen Anbieterwechsel ernsthaft in Erwägung ziehen.

Riester-Vertrag kündigen, stilllegen oder wechseln?

Bei einer Kündigung des Riester-Vertrags müssen alle erhaltenen Zulagen und Steuervorteile zurückgezahlt werden, was den Rückkaufswert erheblich mindert. Zudem fällt auf die Erträge Abgeltungsteuer an. Eine Kündigung ist daher in den meisten Fällen die schlechteste Option und nur dann sinnvoll, wenn das Kapital dringend benötigt wird und keine andere Finanzierungsquelle zur Verfügung steht. Prüfen Sie vor einer Kündigung immer zunächst die Alternativen.

Die Beitragsfreistellung ist oft die bessere Wahl als die Kündigung. Dabei zahlen Sie keine weiteren Beiträge ein, das vorhandene Guthaben bleibt aber erhalten und die bereits erhaltenen Zulagen müssen nicht zurückgezahlt werden. Sie erhalten weiterhin die Grundzulage, wenn Sie den Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr einzahlen. Bedenken Sie jedoch, dass bei einer Beitragsfreistellung die laufenden Kosten das Guthaben aufzehren können.

Ein Anbieterwechsel kann sinnvoll sein, wenn Ihr aktueller Vertrag hohe Kosten aufweist. Gemäß § 1 Abs. 1 Satz 1 Nr. 10 AltZertG darf der alte Anbieter für den Wechsel maximal 150 Euro berechnen. Vergleichen Sie vor einem Wechsel die Konditionen verschiedener Anbieter und achten Sie besonders auf günstige Fondssparpläne, die langfristig deutlich bessere Renditen erzielen können als klassische Rentenversicherungen.

Alternativen zur Riester-Rente

Wer keine Riester-Förderung in Anspruch nimmt oder nehmen kann, hat mehrere Alternativen für die private Altersvorsorge. ETF-Sparpläne auf breit gestreute Weltindizes bieten langfristig deutlich höhere Renditechancen bei niedrigen Kosten. Die Gesamtkostenquote eines ETF liegt typischerweise bei 0,1 bis 0,3 Prozent pro Jahr, was einen erheblichen Kostenvorteil gegenüber den meisten Riester-Produkten darstellt.

Die Rürup-Rente (Basisrente) ist eine weitere geförderte Altersvorsorge, die vor allem für Selbstständige und Gutverdiener attraktiv sein kann. Die Beiträge sind 2026 zu 100 Prozent als Sonderausgaben absetzbar, der Höchstbetrag liegt bei 27.566 Euro für Alleinstehende. Allerdings gelten bei der Rürup-Rente ähnliche Einschränkungen wie bei der Riester-Rente: Das Kapital ist nicht vererbbar und muss als lebenslange Rente ausgezahlt werden.

Die betriebliche Altersvorsorge über den Arbeitgeber kann besonders attraktiv sein, wenn der Arbeitgeber einen Zuschuss von mindestens 15 Prozent gewährt, wozu er seit 2022 gesetzlich verpflichtet ist. Durch die Entgeltumwandlung sparen Sie Steuern und Sozialabgaben in der Ansparphase. Beachten Sie jedoch, dass in der Auszahlungsphase volle Steuern und Krankenversicherungsbeiträge anfallen, was die Nettorendite mindert.

Handlungsempfehlung: So gehen Sie vor

Prüfen Sie zunächst die individuelle Förderquote Ihres Riester-Vertrags. Teilen Sie die erhaltenen Zulagen und Steuervorteile durch Ihren Eigenbeitrag – liegt die Förderquote über 30 Prozent, lohnt sich die Weiterführung in den meisten Fällen. Bei einer Förderquote unter 20 Prozent sollten Sie Alternativen prüfen. Nutzen Sie für die Berechnung die kostenlose Riester-Rechner der Verbraucherzentralen oder der Stiftung Warentest.

Lassen Sie Ihren bestehenden Vertrag von einer unabhängigen Stelle bewerten. Die Verbraucherzentralen bieten eine Riester-Beratung für 45 bis 90 Euro an. Auch die Honorarberater des Verbands Deutscher Honorarberater (VDH) können eine objektive Einschätzung geben. Vermeiden Sie Beratung durch Vermittler, die an einem Neuabschluss verdienen, da deren Empfehlungen naturgemäß interessengeleitet sein können.

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Riester-RenteAltersvorsorgeZulagenRentenversicherungBeitragsfreistellungETF-AlternativeFörderung

Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland

Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 22. April 2026.