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Telekommunikation(aktualisiert: 10. April 2026)8 Min. Lesezeit

Roaming in der EU: Kosten, Regeln und Fallen

EU-Roaming erklärt: Was das Roam-like-at-Home-Prinzip bedeutet, welche Grenzen gelten und wie Sie versteckte Kosten bei der Handynutzung im EU-Ausland vermeiden.

Roam like at Home: Die EU-Roaming-Verordnung

Seit dem 15. Juni 2017 gilt in der Europäischen Union das Roam-like-at-Home-Prinzip: Mobilfunkkunden können in allen EU-Mitgliedstaaten sowie in Island, Liechtenstein und Norwegen telefonieren, SMS senden und mobile Daten nutzen, ohne zusätzliche Roaming-Gebühren zahlen zu müssen. Die Nutzung wird zu den gleichen Konditionen abgerechnet wie im Inland. Die EU-Roaming-Verordnung wurde 2022 bis mindestens 2032 verlängert.

Das Roam-like-at-Home-Prinzip gilt für vorübergehende Aufenthalte im EU-Ausland – typischerweise für Urlaubsreisen, Geschäftsreisen oder kurze Aufenthalte. Es ist nicht dafür gedacht, einen inländischen Tarif dauerhaft im Ausland zu nutzen. Wer seinen Mobilfunkvertrag überwiegend im Ausland nutzt, muss mit Einschränkungen durch die Fair-Use-Policy rechnen.

Die Schweiz ist kein EU-Mitglied und nicht vom EWR-Abkommen erfasst, weshalb dort die EU-Roaming-Verordnung nicht gilt. Gleiches gilt für Großbritannien nach dem Brexit. In diesen Ländern können erhebliche Roaming-Gebühren anfallen. Prüfen Sie vor Reisen in Nicht-EU-Länder die Roaming-Konditionen Ihres Tarifs und buchen Sie gegebenenfalls ein spezielles Reise- oder Auslandspaket.

Fair-Use-Policy: Grenzen des kostenlosen EU-Roamings

Die EU-Roaming-Verordnung erlaubt den Anbietern, eine Fair-Use-Policy anzuwenden, um den Missbrauch des Roamings zu verhindern. Die wichtigste Einschränkung betrifft das Datenvolumen: Der Anbieter kann eine Obergrenze für das kostenlose Datenroaming festlegen, die sich aus dem Preis Ihres Tarifs und dem aktuellen Großhandelsaufschlag berechnet. Die Formel lautet: Monatspreis (ohne MwSt.) geteilt durch den regulierten Großhandelspreis pro Gigabyte, multipliziert mit zwei.

In der Praxis bedeutet dies, dass günstige Tarife mit kleinem Datenvolumen im EU-Ausland unter Umständen weniger Daten zur Verfügung stellen als im Inland. Bei Tarifen mit unbegrenztem Datenvolumen darf der Anbieter eine Roaming-Obergrenze festlegen. Überschreiten Sie diese Grenze, darf der Anbieter einen Aufschlag erheben, der jedoch seit Juli 2022 maximal zwei Euro pro Gigabyte beträgt und in den Folgejahren weiter sinkt.

Der Anbieter muss Sie transparent über die geltende Fair-Use-Policy informieren und Ihnen eine Warnung senden, bevor Sie die Datengrenze im EU-Ausland erreichen. Bei Erreichen von 80 Prozent des verfügbaren Volumens und nochmals bei Erreichen von 100 Prozent müssen Sie benachrichtigt werden. Sie können dann entscheiden, ob Sie den Aufschlag akzeptieren oder die Datennutzung einschränken möchten.

Typische Kostenfallen beim EU-Roaming

Trotz der EU-Roaming-Verordnung gibt es Situationen, in denen unerwartet hohe Kosten entstehen können. Die häufigste Falle ist die Nutzung in Grenzregionen, wo sich das Handy in ein Netz des Nachbarlands einwählt, das nicht zur EU gehört – etwa in der Schweiz, in der Türkei oder in Ländern des westlichen Balkans. Schalten Sie die automatische Netzwahl in Grenzregionen aus und wählen Sie manuell ein Netz des EU-Landes, in dem Sie sich befinden.

Anrufe auf Sonderrufnummern und Mehrwertdienste sind vom EU-Roaming ausgenommen. Anrufe auf Servicehotlines, Gewinnspiellinien oder Auskunftsdienste können auch innerhalb der EU erhebliche Kosten verursachen. Vermeiden Sie solche Anrufe im Ausland und nutzen Sie stattdessen die regulären Kontaktmöglichkeiten der jeweiligen Unternehmen wie E-Mail oder Online-Chat.

Eine weitere Kostenfalle sind Fähr- und Kreuzfahrtschiffe. Auf hoher See wird häufig ein Satellitennetz genutzt, für das die EU-Roaming-Verordnung nicht gilt. Die Gebühren für Telefonate und Datennutzung auf See können extrem hoch sein – mehrere Euro pro Minute oder pro Megabyte sind keine Seltenheit. Aktivieren Sie den Flugmodus, sobald das Schiff den Hafen verlässt, und nutzen Sie gegebenenfalls das WLAN-Angebot des Schiffs.

Roaming außerhalb der EU: Was Sie beachten müssen

Außerhalb der EU gelten die Roaming-Schutzvorschriften nicht, und die Kosten können erheblich sein. Informieren Sie sich vor jeder Reise außerhalb des EWR über die Roaming-Konditionen Ihres Tarifs. Die meisten Anbieter bieten spezielle Reisepakete für beliebte Nicht-EU-Destinationen an, die die Kosten deutlich reduzieren. Buchen Sie diese Pakete vor Reiseantritt, da sie in der Regel günstiger sind als die Standard-Roaming-Tarife.

Die Kostenschutzfunktion nach § 66k TKG begrenzt die Roaming-Kosten für die Datennutzung auf eine Obergrenze von 59,50 Euro pro Monat (brutto). Wird dieser Betrag erreicht, wird die mobile Datenverbindung automatisch getrennt, und Sie erhalten eine Benachrichtigung. Sie können die Obergrenze manuell erhöhen oder die Datenverbindung wieder aktivieren. Diese Schutzfunktion gilt auch außerhalb der EU und verhindert sogenannte Schockrechnungen.

Alternativ zur Nutzung des eigenen Mobilfunktarifs können Sie im Reiseland eine lokale Prepaid-SIM-Karte erwerben. Dies ist besonders in Ländern mit hohen Roaming-Gebühren sinnvoll und bietet in der Regel deutlich günstigere Konditionen. Achten Sie darauf, dass Ihr Smartphone für andere SIM-Karten freigeschaltet ist – ein sogenannter SIM-Lock verhindert die Nutzung fremder Karten.

Tipps für die kosteneffiziente Handynutzung im Ausland

Deaktivieren Sie vor Reiseantritt das Datenroaming in den Einstellungen Ihres Smartphones und aktivieren Sie es erst, wenn Sie das Zielland erreicht haben und sich in einem EU-Netz eingebucht haben. So vermeiden Sie versehentliche Kosten durch automatische Updates, Cloud-Synchronisierung oder Hintergrund-Apps, die unbemerkt Daten übertragen können.

Nutzen Sie WLAN-Netzwerke, wann immer möglich. Hotels, Restaurants, Flughäfen und öffentliche Einrichtungen bieten häufig kostenloses WLAN an. Laden Sie Karten, Reiseführer und andere benötigte Inhalte vor der Reise über WLAN herunter, um im Ausland weniger mobiles Datenvolumen zu verbrauchen. Messenger-Dienste wie WhatsApp, Signal und Telegram funktionieren über WLAN genauso wie über mobile Daten.

Prüfen Sie Ihre Mobilfunkrechnung nach der Rückkehr sorgfältig auf korrekte Abrechnung. Stellen Sie sicher, dass die EU-Roaming-Verordnung korrekt angewendet wurde und keine unberechtigten Roaming-Aufschläge berechnet wurden. Bei Unstimmigkeiten wenden Sie sich zunächst an den Kundenservice Ihres Anbieters und bei erfolgloser Beschwerde an die Bundesnetzagentur.

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Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland

Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 10. April 2026.