Rufnummernmitnahme: So behalten Sie Ihre Nummer
Rufnummernmitnahme einfach erklärt: Ihre Rechte, der genaue Ablauf, Fristen und was bei Problemen mit der Portierung zu tun ist.
Ihr Recht auf Rufnummernmitnahme
Die Rufnummernmitnahme, auch Portierung genannt, ist ein gesetzlich garantiertes Recht. Nach § 59 TKG ist jeder Telekommunikationsanbieter verpflichtet, die Übertragung der Rufnummer zu einem anderen Anbieter zu ermöglichen. Dies gilt sowohl für Mobilfunknummern als auch für Festnetznummern. Der Anbieter darf die Portierung nicht verweigern oder unnötig verzögern.
Seit dem 20. April 2020 ist die Rufnummernmitnahme kostenlos. Der abgebende Anbieter darf keinerlei Gebühren für die Freigabe der Rufnummer erheben. Auch der aufnehmende Anbieter darf für die Portierung selbst keine gesonderten Kosten berechnen. Diese Regelung war ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Verbraucherrechte im Telekommunikationsbereich.
Die Portierung muss innerhalb eines Werktags abgeschlossen sein, sofern die technischen Voraussetzungen erfüllt sind. Eine längere Unterbrechung als einen Werktag ist nur in Ausnahmefällen zulässig, etwa wenn technische Störungen auftreten oder der Verbraucher einen späteren Termin wünscht. Dauert die Portierung länger als einen Werktag, haben Sie Anspruch auf Entschädigung durch den verantwortlichen Anbieter.
Ablauf der Rufnummernmitnahme Schritt für Schritt
Der Prozess beginnt beim neuen Anbieter: Bei Vertragsabschluss teilen Sie mit, dass Sie Ihre bestehende Rufnummer mitnehmen möchten. Geben Sie Ihre aktuelle Rufnummer, den Namen des bisherigen Anbieters und Ihre Kundendaten an. Der neue Anbieter stellt den Portierungsantrag beim alten Anbieter und koordiniert den Wechselprozess. Sie müssen sich in der Regel nicht selbst an den alten Anbieter wenden.
Die Portierung kann zu einem von Ihnen gewünschten Termin erfolgen. Idealerweise wählen Sie einen Termin, der mit dem Ende Ihres alten Vertrags zusammenfällt, um eine Doppelbelastung zu vermeiden. Eine Rufnummernmitnahme ist aber auch während eines laufenden Vertrags möglich – in diesem Fall behalten Sie den Vertrag und zahlen weiter, nutzen die Rufnummer aber beim neuen Anbieter.
Während der Portierung kann es zu einer kurzen Unterbrechung der Erreichbarkeit kommen, die in der Regel wenige Stunden dauert. In den meisten Fällen findet die Umschaltung in der Nacht statt, sodass die Auswirkungen minimal sind. Informieren Sie wichtige Kontakte über den geplanten Wechsel und testen Sie nach der Umschaltung, ob eingehende und ausgehende Anrufe sowie SMS korrekt funktionieren.
Fristen bei der Rufnummernmitnahme
Die Rufnummer können Sie bis zu einen Monat vor Ende des Vertrags beim neuen Anbieter beantragen und die Portierung zum Vertragsende durchführen lassen. Versäumen Sie den Termin, geht die Rufnummer nicht automatisch verloren: Sie haben nach Vertragsende noch mindestens einen Monat Zeit, die Rufnummer zu portieren. Der alte Anbieter muss die Nummer in dieser Zeit für Sie reservieren.
Eine vorzeitige Portierung während der Vertragslaufzeit ist jederzeit möglich. In diesem Fall endet der Vertrag beim alten Anbieter nicht automatisch – Sie müssen ihn separat kündigen. Die Kosten für den alten Vertrag laufen weiter, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist. Planen Sie die Kündigung und die Portierung daher aufeinander ab, um unnötige Kosten zu vermeiden.
Seit der TKG-Novelle 2021 darf die technische Portierung maximal einen Werktag dauern. Wird diese Frist nicht eingehalten, steht Ihnen eine Entschädigung zu. Sie können beim alten Anbieter, beim neuen Anbieter oder bei beiden Entschädigung geltend machen, je nachdem, wer die Verzögerung zu verantworten hat. Die Entschädigung kann bis zu zehn Euro pro Tag der Verzögerung betragen.
Häufige Probleme und Lösungen bei der Portierung
Das häufigste Problem bei der Rufnummernmitnahme sind nicht übereinstimmende Kundendaten. Wenn Ihr Name oder Ihre Adresse beim alten Anbieter anders hinterlegt ist als beim neuen, kann die Portierung abgelehnt werden. Stellen Sie sicher, dass Ihre Daten bei beiden Anbietern identisch sind. Prüfen Sie insbesondere die Schreibweise von Umlauten und Sonderzeichen sowie eventuelle Namenszusätze.
Ein weiteres Problem ist die sogenannte Doppelportierung, bei der zwei Anbieter gleichzeitig die Portierung derselben Nummer beantragen. Dies kann vorkommen, wenn Sie versehentlich bei zwei Anbietern einen Vertrag mit Rufnummernmitnahme abschließen. Klären Sie in solchen Fällen umgehend mit beiden Anbietern, welcher Portierungsauftrag storniert werden soll.
Bei Schwierigkeiten mit der Portierung können Sie sich an die Bundesnetzagentur wenden. Die Behörde vermittelt zwischen den beteiligten Anbietern und kann die Portierung anordnen, wenn ein Anbieter seine Pflichten verletzt. Die Schlichtung ist für Verbraucher kostenlos und kann online beantragt werden. Die Erfahrung zeigt, dass die bloße Ankündigung, die Bundesnetzagentur einzuschalten, oft zu einer schnellen Lösung führt.
Sonderfälle: Festnetz, Mehrfachnummern und Geschäftskunden
Die Portierung von Festnetznummern folgt grundsätzlich den gleichen Regeln wie die Mobilfunkportierung. Allerdings ist bei Festnetznummern die technische Umsetzung oft komplizierter, insbesondere wenn gleichzeitig der Internetanschluss gewechselt wird. Ein Wechsel des Festnetzanbieters ist in der Regel mit einem Anbieterwechsel des Internetanschlusses verbunden und sollte gut geplant werden.
Geschäftskunden mit mehreren Rufnummern oder Durchwahlanlagen haben ebenfalls ein Recht auf Portierung aller Nummern. Die Portierung umfangreicher Nummernblöcke erfordert jedoch eine sorgfältige Koordination und kann technisch aufwändiger sein. Geschäftskunden sollten den Wechsel mit einem spezialisierten Telekommunikationsberater planen, um Ausfallzeiten zu minimieren.
Beachten Sie, dass Prepaid-Nummern ebenfalls portiert werden können. Bei Prepaid-Karten ist die Portierung oft sogar einfacher, da keine Mindestvertragslaufzeit eingehalten werden muss. Stellen Sie sicher, dass die Prepaid-Karte zum Zeitpunkt der Portierung noch aktiv ist – wurde die Karte bereits deaktiviert, ist eine Portierung nicht mehr möglich. Informieren Sie den neuen Anbieter, dass es sich um eine Prepaid-Nummer handelt.
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Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland
Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 5. Juli 2025.