Organspende: Ausweis, Regelung und häufige Irrtümer
Deutschland hat eine der niedrigsten Organspenderaten Europas. Erfahren Sie alles über den Organspendeausweis, die aktuelle Gesetzeslage und häufige Irrtümer.
Organspende in Deutschland: Aktuelle Situation und Gesetzeslage
In Deutschland gilt seit der Novellierung des Transplantationsgesetzes im Jahr 2012 die sogenannte Entscheidungslösung. Diese sieht vor, dass jeder Bürger regelmäßig über die Möglichkeit der Organspende informiert und zur Dokumentation seiner Entscheidung aufgefordert wird, die Spende aber nur mit ausdrücklicher Zustimmung erfolgen darf. Ein Gesetzentwurf zur Einführung der Widerspruchslösung, bei der jeder Bürger automatisch als Organspender gilt und aktiv widersprechen müsste, wurde im Januar 2020 vom Deutschen Bundestag abgelehnt. Stattdessen wurde das Gesetz zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft verabschiedet, das unter anderem die Einrichtung eines Online-Organspenderregisters vorsieht.
Die Organspendezahlen in Deutschland liegen im europäischen Vergleich auf einem erschreckend niedrigen Niveau. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) berichtet, dass im Jahr 2024 weniger als 1.000 Menschen nach ihrem Tod Organe gespendet haben, während gleichzeitig etwa 8.500 schwer kranke Patienten auf der Warteliste für ein Spenderorgan stehen. Pro Tag sterben durchschnittlich drei Menschen in Deutschland, weil sie nicht rechtzeitig ein passendes Organ erhalten. In Ländern mit Widerspruchslösung wie Spanien, Österreich oder Belgien liegen die Spenderaten teilweise um ein Vielfaches höher.
Die Gründe für die niedrigen Spenderzahlen in Deutschland sind vielfältig und reichen von organisatorischen Defiziten in den Krankenhäusern über mangelnde Information der Bevölkerung bis hin zu grundsätzlichen Vorbehalten gegenüber der Organspende. Das Gesetz zur Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO) von 2019 hat die Rahmenbedingungen in den Kliniken verbessert und die Vergütung der Entnahmekrankenhäuser erhöht. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) betreibt umfangreiche Aufklärungskampagnen, um die Bevölkerung zur Auseinandersetzung mit dem Thema und zur Dokumentation ihrer Entscheidung zu motivieren.
Der Organspendeausweis und das Online-Register
Der Organspendeausweis ist ein kostenloser Ausweis im Kartenformat, der bei der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), in Apotheken, bei Krankenkassen und in vielen Arztpraxen erhältlich ist. Er kann auch online auf der Website der BZgA bestellt oder als PDF heruntergeladen und selbst ausgedruckt werden. Auf dem Ausweis können Sie festhalten, ob Sie der Organspende generell zustimmen, sie ablehnen, nur bestimmte Organe spenden möchten oder die Entscheidung einer namentlich benannten Vertrauensperson übertragen. Der Ausweis hat keine Altersbeschränkung nach oben und kann ab dem 16. Lebensjahr eigenständig ausgefüllt werden.
Seit März 2024 ist das Online-Organspenderegister beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) in Betrieb, in dem Bürger ihre Entscheidung zur Organspende digital und rechtssicher hinterlegen können. Die Registrierung erfolgt über die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises und ist kostenlos. Die im Register hinterlegte Erklärung kann jederzeit geändert oder widerrufen werden und wird im Falle einer potenziellen Organspende von den Entnahmekrankenhäusern abgerufen. Das Register ersetzt den papierenen Organspendeausweis nicht, bietet aber eine zusätzliche und fälschungssichere Möglichkeit, den eigenen Willen zu dokumentieren.
Unabhängig davon, ob Sie den Organspendeausweis nutzen oder sich im Online-Register eintragen, ist es wichtig, Ihre Entscheidung auch Ihren Angehörigen mitzuteilen. In der Praxis werden die nächsten Angehörigen nach dem Tod eines potenziellen Spenders stets nach dem mutmaßlichen Willen des Verstorbenen befragt, selbst wenn ein Ausweis vorliegt. Wenn die Familie die Entscheidung des Verstorbenen kennt und akzeptiert, erleichtert dies den Prozess erheblich und entlastet die Angehörigen in einer ohnehin extrem belastenden Situation. Die BZgA bietet Gesprächsleitfäden und Informationsmaterialien an, die das Gespräch über Organspende in der Familie erleichtern sollen.
So läuft eine Organspende ab: Von der Feststellung bis zur Transplantation
Voraussetzung für eine Organentnahme ist die Feststellung des irreversiblen Hirnfunktionsausfalls, umgangssprachlich als Hirntod bezeichnet, durch zwei unabhängige, erfahrene Ärzte, die nicht an der Transplantation beteiligt sein dürfen. Der Hirntod bedeutet den endgültigen und unwiderruflichen Ausfall aller Hirnfunktionen, einschließlich des Hirnstamms, und wird nach strengen Richtlinien der Bundesärztekammer (BÄK) diagnostiziert. Die Diagnostik umfasst klinische Untersuchungen und ergänzende apparative Verfahren und dauert in der Regel mindestens zwölf Stunden bei Erwachsenen. Erst nach der zweifelsfreien Feststellung des Hirntods durch beide Ärzte wird die Möglichkeit einer Organspende geprüft.
Nach der Hirntod-Feststellung wird die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) informiert, die als bundesweite Koordinierungsstelle den gesamten Prozess der Organentnahme organisiert. Die DSO prüft zunächst, ob eine Zustimmung zur Organspende vorliegt – im Organspendeausweis, im Online-Register oder durch die Aussage der Angehörigen zum mutmaßlichen Willen des Verstorbenen. Anschließend werden die Organe medizinisch untersucht und die Daten an Eurotransplant in Leiden (Niederlande) übermittelt, die als internationale Vermittlungsstelle auf Basis strenger medizinischer Kriterien die passenden Empfänger ermittelt. Die Organentnahme findet dann unter OP-Bedingungen statt, und der Leichnam wird anschließend würdevoll versorgt und für die Bestattung freigegeben.
Die Vergabe der Spenderorgane erfolgt nach transparenten und gerechten Kriterien, die von der Bundesärztekammer in Richtlinien festgelegt sind. Entscheidend sind medizinische Faktoren wie die Blutgruppe, die Gewebeverträglichkeit, die Dringlichkeit der Transplantation und die Wartezeit des Empfängers. Der soziale Status, das Einkommen, die Nationalität oder der Wohnort des Empfängers spielen bei der Organvergabe keine Rolle. Eurotransplant koordiniert die Vergabe für acht europäische Länder und gewährleistet so einen möglichst großen Pool an kompatiblen Empfängern, was die Chancen auf eine erfolgreiche Transplantation für alle Wartenden erhöht.
Häufige Irrtümer über die Organspende richtiggestellt
Einer der verbreitetsten Irrtümer ist die Annahme, dass man ab einem bestimmten Alter zu alt für eine Organspende sei. Tatsächlich gibt es keine feste Altersgrenze für die Organspende, und der älteste Organspender in Deutschland war über 90 Jahre alt. Entscheidend ist nicht das kalendarische Alter, sondern der funktionelle Zustand der Organe zum Zeitpunkt der Spende. Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) betont, dass auch Organe älterer Spender vielen schwer kranken Menschen das Leben retten oder die Lebensqualität erheblich verbessern können. Selbst wenn einzelne Organe nicht für eine Transplantation geeignet sind, können andere Organe desselben Spenders durchaus verwendbar sein.
Ein weiterer weit verbreiteter Irrtum betrifft die Sorge, dass Organspender im Krankenhaus schlechter behandelt werden könnten, um ihre Organe zu gewinnen. Diese Befürchtung ist unbegründet, da die behandelnden Ärzte bis zum endgültigen Nachweis des Hirntods alles medizinisch Mögliche tun, um das Leben des Patienten zu retten. Die Hirntod-Diagnostik wird erst dann eingeleitet, wenn alle therapeutischen Optionen ausgeschöpft sind und der irreversible Hirnfunktionsausfall als wahrscheinlich angesehen wird. Die an der Hirntod-Feststellung beteiligten Ärzte dürfen zudem nicht am Transplantationsteam beteiligt sein, was eine strikte personelle Trennung zwischen Behandlung und Organentnahme gewährleistet.
Auch die Annahme, dass die meisten Religionen die Organspende ablehnen, ist nicht zutreffend. Die großen christlichen Kirchen in Deutschland, der Zentralrat der Muslime, der Zentralrat der Juden und die meisten buddhistischen Gemeinschaften stehen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber und betrachten sie als einen Akt der Nächstenliebe. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) haben gemeinsame Erklärungen veröffentlicht, die die Organspende als eine Möglichkeit zur Hilfe für schwer kranke Menschen würdigen. Wenn ein gültiger Organspendeausweis vorliegt, können die Angehörigen die dokumentierte Entscheidung des Verstorbenen nicht überstimmen, da der schriftlich festgehaltene Wille des Verstorbenen Vorrang vor dem Angehörigenwillen hat.
Entscheidung treffen: Informieren, besprechen, dokumentieren
Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) bietet umfangreiche, neutrale und kostenlose Informationsmaterialien zur Organspende an, die eine fundierte Entscheidungsfindung unterstützen. Auf der Website organspende-info.de finden Sie Broschüren, Faktenblätter, Erklärvideos und häufig gestellte Fragen, die alle relevanten Aspekte der Organspende verständlich aufbereiten. Auch das Infotelefon Organspende unter der Nummer 0800 90 40 400 steht für persönliche Fragen zur Verfügung und wird von geschulten Fachkräften betreut. Nehmen Sie sich ausreichend Zeit für die Auseinandersetzung mit dem Thema und lassen Sie sich nicht zu einer übereilten Entscheidung drängen.
Ein offenes Gespräch mit der Familie und engen Vertrauten über die eigene Haltung zur Organspende ist von großer Bedeutung. In der Praxis müssen Angehörige häufig unter enormem Zeitdruck und in einer emotional extrem belastenden Situation über die Organspende eines Verstorbenen entscheiden, wenn keine dokumentierte Willensäußerung vorliegt. Wenn die Familie den Wunsch des Verstorbenen kennt, wird die Entscheidungslast von den Angehörigen genommen und der Wille des Verstorbenen respektiert. Die BZgA bietet Gesprächsleitfäden an, die helfen, das Thema im Familien- oder Freundeskreis einfühlsam anzusprechen.
Ergänzend zum Organspendeausweis sollten Sie Ihre Haltung zur Organspende auch in Ihrer Patientenverfügung festhalten, damit kein Widerspruch zwischen den beiden Dokumenten entsteht. Achten Sie darauf, dass die Formulierungen in der Patientenverfügung die intensivmedizinischen Maßnahmen nicht ausschließen, die für eine Organspende notwendig sind, sofern Sie einer Spende zustimmen. Das Bundesministerium der Justiz empfiehlt, in der Patientenverfügung einen expliziten Hinweis auf die Organspende aufzunehmen und beide Dokumente aufeinander abzustimmen. Überprüfen Sie Ihre Entscheidung regelmäßig, mindestens alle zwei Jahre, und passen Sie den Ausweis oder die Registereintragung bei einer Änderung Ihrer Meinung unverzüglich an.
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Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland
Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 18. April 2026.