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Finanzen & Versicherungen7 Min. Lesezeit

Kontowechsel: Rechte beim Bankenwechsel

Kontowechsel leicht gemacht: Ihre Rechte bei der Kontowechselhilfe nach ZKG, praktische Tipps und was Banken Ihnen nicht verweigern dürfen.

Gesetzliche Kontowechselhilfe nach dem ZKG

Seit September 2016 haben Verbraucher in Deutschland einen gesetzlichen Anspruch auf Kontowechselhilfe gemäß §§ 20–26 des Zahlungskontengesetzes (ZKG). Die alte und die neue Bank sind verpflichtet, Sie beim Kontowechsel aktiv zu unterstützen. Die neue Bank muss innerhalb von zwei Geschäftstagen nach Autorisierung durch den Kunden die alte Bank kontaktieren und die Übertragung einleiten.

Die alte Bank muss innerhalb von fünf Geschäftstagen eine Liste aller Daueraufträge, Lastschriftmandate und eingegangenen Überweisungen der letzten 13 Monate an die neue Bank übermitteln. Kommt eine Bank ihrer Pflicht nicht nach, haftet sie für entstehende Schäden gemäß § 24 ZKG.

Schritt für Schritt zum neuen Konto

Eröffnen Sie zunächst das neue Konto bei der gewünschten Bank. Beauftragen Sie dann die neue Bank schriftlich mit der Kontowechselhilfe. Diese übernimmt die Kommunikation mit Ihrer alten Bank, informiert Lastschriftgläubiger über die neue Bankverbindung und richtet bestehende Daueraufträge auf dem neuen Konto ein.

Wichtig: Lassen Sie Ihr altes Konto noch mindestens drei Monate parallel laufen. Nicht alle Zahlungspartner reagieren sofort auf die Mitteilung der neuen Bankverbindung. Richten Sie auf dem alten Konto einen Nachsendeauftrag ein, falls Ihre Bank dies anbietet, oder behalten Sie ein kleines Guthaben für verspätete Lastschriften.

Informieren Sie Ihren Arbeitgeber, das Finanzamt und andere wichtige Zahlungspartner persönlich über die neue Bankverbindung – verlassen Sie sich nicht ausschließlich auf die automatische Kontowechselhilfe.

Recht auf ein Basiskonto

Jeder Verbraucher mit rechtmäßigem Aufenthalt in der EU hat nach § 31 ZKG Anspruch auf ein Basiskonto. Dies gilt auch für Wohnungslose, Asylsuchende und Personen ohne festen Wohnsitz. Die Bank darf die Eröffnung nur in wenigen, eng definierten Ausnahmefällen ablehnen – etwa wenn der Antragsteller bereits ein Konto bei einer anderen Bank in Deutschland hat.

Ein Basiskonto umfasst grundlegende Zahlungsfunktionen: Bargeldein- und -auszahlungen, Überweisungen, Lastschriften und Kartenzahlungen. Die Gebühren müssen angemessen sein. Wird Ihnen ein Basiskonto verweigert, können Sie sich an die BaFin wenden, die ein Verwaltungsverfahren zur Kontoeröffnung einleiten kann.

Kündigung durch die Bank: Ihre Rechte

Banken können Girokonten ordentlich kündigen – allerdings mit einer Frist von mindestens zwei Monaten gemäß § 675h BGB. Bei Basiskonten gelten strengere Regeln: Eine Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich, etwa bei Nichtnutzung über 24 Monate oder bei vorsätzlich falschen Angaben bei der Kontoeröffnung.

Falls Ihre Bank Ihr Konto kündigt, muss sie die Kündigung begründen. Handelt es sich um ein Basiskonto, haben Sie das Recht, die Kündigung von der BaFin überprüfen zu lassen. Bis zur Entscheidung darf die Bank das Konto nicht schließen, wenn Sie innerhalb von zwei Wochen Widerspruch einlegen.

Kontogebühren vergleichen und Geld sparen

Nutzen Sie offizielle Vergleichswebsites, um Kontogebühren verschiedener Banken zu vergleichen. Nach § 17 ZKG muss jede Bank eine standardisierte Entgeltinformation bereitstellen, die einen Vergleich ermöglicht. Achten Sie nicht nur auf die monatliche Grundgebühr, sondern auch auf Kosten für Überweisungen, Kartenzahlungen im Ausland und Bargeldabhebungen.

Prüfen Sie vor dem Wechsel, ob Ihr neues Konto alle Funktionen bietet, die Sie benötigen: Echtzeitüberweisungen, Apple Pay oder Google Pay, Unterkonten oder gemeinsame Konten. Ein vermeintlich kostenloses Konto kann durch versteckte Gebühren teurer werden als ein Konto mit transparenter Grundgebühr.

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KontowechselGirokontoZahlungskontengesetzBasiskontoBankgebührenKontowechselhilfeVerbraucherrecht

Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland

Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 22. November 2025.