Abo-Kündigung: Das Kündigungsbutton-Gesetz
Das Kündigungsbutton-Gesetz seit Juli 2022: Ihr Recht auf einfache Online-Kündigung von Abos und Verträgen. So nutzen Sie den Kündigungsbutton richtig.
Was ist das Kündigungsbutton-Gesetz?
Seit dem 1. Juli 2022 sind alle Unternehmen, die online Verträge mit Verbrauchern abschließen, verpflichtet, auf ihrer Website einen leicht auffindbaren Kündigungsbutton bereitzustellen (§ 312k BGB). Dieser muss mit den Worten Verträge hier kündigen' oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet sein und direkt zu einem Kündigungsformular führen.
Das Gesetz soll Schluss machen mit der gängigen Praxis, dass Vertragsabschlüsse in wenigen Klicks möglich sind, die Kündigung aber nur per Brief, Fax oder versteckter Hotline funktioniert. Betroffen sind alle Dauerschuldverhältnisse: Streaming-Abos, Fitnessstudio-Mitgliedschaften, Zeitschriften-Abonnements, Mobilfunkverträge, Energielieferverträge, Online-Dating-Portale und vergleichbare Dienste.
Anforderungen an den Kündigungsbutton
Der Button muss unmittelbar erreichbar sein – idealerweise auf der Startseite oder in einer ständig verfügbaren Navigation. Er darf nicht hinter Login-Wänden, Cookie-Bannern oder komplizierten Menüstrukturen versteckt werden. Nach dem Klick muss ein Formular erscheinen, in dem Sie nur die für die Kündigung notwendigen Angaben machen müssen: Name, Vertragsnummer oder E-Mail-Adresse, Kündigungszeitpunkt und ob die Kündigung ordentlich oder außerordentlich erfolgt.
Nach Absenden der Kündigung muss das Unternehmen Ihnen unverzüglich eine Bestätigung auf einem dauerhaften Datenträger (z. B. per E-Mail) zusenden, die den Inhalt, das Datum der Kündigung und den Beendigungszeitpunkt des Vertrags enthält. Wird der Kündigungsbutton nicht angeboten, können Sie den Vertrag jederzeit fristlos kündigen.
Was tun, wenn der Button fehlt?
Bietet ein Anbieter keinen Kündigungsbutton an, obwohl er dazu verpflichtet ist, haben Sie nach § 312k Abs. 6 BGB das Recht zur jederzeitigen Kündigung. Diese Kündigung wirkt sofort – Kündigungsfristen müssen Sie nicht einhalten. Teilen Sie dem Unternehmen schriftlich mit, dass Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, da kein Kündigungsbutton bereitgestellt wird.
Melden Sie fehlende Kündigungsbuttons den Verbraucherzentralen oder dem zuständigen Gewerbeaufsichtsamt. Die Verbraucherzentralen haben bereits zahlreiche Abmahnungen ausgesprochen und Unternehmen erfolgreich zur Einrichtung des Buttons gezwungen. Auch die Wettbewerbszentrale verfolgt Verstöße gegen das Kündigungsbutton-Gesetz.
Besondere Situationen und Tipps
Bei Verträgen, die vor dem 1. Juli 2022 geschlossen wurden, gilt das Gesetz ebenfalls – entscheidend ist nicht der Zeitpunkt des Vertragsschlusses, sondern der Zeitpunkt der Kündigung. Auch ausländische Unternehmen, die ihre Dienste gezielt in Deutschland anbieten, müssen den Kündigungsbutton bereitstellen.
Praktischer Tipp: Machen Sie vor und nach der Online-Kündigung Screenshots als Beweis. Speichern Sie die Kündigungsbestätigung dauerhaft. Falls der Anbieter die Kündigung ignoriert und weiter abbucht, widerrufen Sie die Lastschrift bei Ihrer Bank und fordern Sie eine Rückbuchung (Chargeback bei Kreditkartenzahlung). Dokumentieren Sie, dass Sie ordnungsgemäß gekündigt haben.
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Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland
Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 10. August 2025.