Untergeschobene Verträge: So wehren Sie sich
Warnung vor untergeschobenen Verträgen: Telefonwerbung, unbestellte Lieferungen und versteckte Abos. So erkennen und kündigen Sie ungewollte Verträge.
Was sind untergeschobene Verträge?
Von einem untergeschobenen Vertrag spricht man, wenn ein Vertrag ohne Ihr tatsächliches Einverständnis oder durch Täuschung zustande kommt. Typische Fälle: Ein Callcenter ruft an und behauptet, Sie hätten bereits zugestimmt. Nach dem Telefonat erhalten Sie eine Vertragsbestätigung für ein Produkt, das Sie nie bestellt haben. Oder: Sie klicken auf eine vermeintlich kostenlose Website und haben unwissentlich ein Abo abgeschlossen.
Besonders häufig betroffen sind Strom- und Gasverträge, Zeitschriftenabonnements, Gewinnspieldienste, Handyverträge und vermeintliche Routenplaner oder Streaming-Dienste im Internet. Ältere Menschen sind überproportional betroffen, da aggressive Telefonwerbung gezielt auf ihre Gutgläubigkeit abzielt.
Gesetzlicher Schutz gegen unerwünschte Verträge
Das Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken stärkt Verbraucher in mehrfacher Hinsicht. Bei telefonisch geschlossenen Energielieferverträgen ist seit 2021 eine Textformbestätigung (§ 41b EnWG) erforderlich – der Vertrag wird erst wirksam, wenn Sie ihn schriftlich (z. B. per E-Mail oder Brief) bestätigen. Ohne diese Bestätigung gibt es keinen wirksamen Vertrag.
Die sogenannte Button-Lösung (§ 312j BGB) schützt bei Online-Verträgen: Ein kostenpflichtiger Vertrag kommt nur zustande, wenn der Bestell-Button eindeutig mit zahlungspflichtig bestellen' oder einer gleichwertigen Formulierung beschriftet ist. Fehlt dieser deutliche Hinweis, ist kein wirksamer Vertrag zustande gekommen.
So wehren Sie sich konkret
Erhalten Sie eine unerwartete Vertragsbestätigung, widersprechen Sie sofort schriftlich per Einschreiben mit Rückschein. Formulieren Sie klar: Ich widerspreche dem behaupteten Vertragsschluss. Ich habe keinen Vertrag mit Ihnen geschlossen und weise alle Forderungen zurück.' Bestreiten Sie nicht nur die Konditionen, sondern den Vertragsschluss als solchen.
Zahlen Sie keine Rechnungen für Leistungen, die Sie nicht bestellt haben. Unbestellte Waren, die per Post zugestellt werden, dürfen Sie behalten, ohne zu zahlen – es besteht keine Rücksendepflicht (§ 241a BGB). Lassen Sie sich nicht durch Mahnungen, Inkassoschreiben oder Drohungen mit Schufa-Einträgen einschüchtern. Ein unberechtigter Schufa-Eintrag kann auf Unterlassung und Löschung verklagt werden.
Meldewege und Unterstützung
Melden Sie untergeschobene Verträge der Bundesnetzagentur (bei Telefon- und Energieverträgen), der zuständigen Verbraucherzentrale und der Polizei (bei Betrugsverdacht). Die Bundesnetzagentur kann Bußgelder gegen Unternehmen verhängen, die unerlaubte Telefonwerbung betreiben (bis zu 300.000 Euro).
Die Verbraucherzentralen bieten Musterbriefe für den Widerspruch gegen untergeschobene Verträge und unterstützen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte. Auch die Wettbewerbszentralen gehen gegen unlautere Geschäftspraktiken vor. Dokumentieren Sie jeden Kontakt – notieren Sie Datum, Uhrzeit und Inhalt von Telefonaten und bewahren Sie alle Schriftstücke auf.
Prävention: So schützen Sie sich
Tragen Sie sich in die Robinsonliste ein, um Werbeanrufe zu reduzieren. Bestätigen Sie am Telefon niemals persönliche Daten wie Kontonummer, Geburtsdatum oder Bankverbindung. Beenden Sie Gespräche mit aufdringlichen Anrufern sofort und bestehen Sie darauf, alle Angebote schriftlich zu erhalten, bevor Sie eine Entscheidung treffen.
Richten Sie bei Ihrem Telefonanbieter eine Drittanbietersperre ein, um Abbuchungen über die Telefonrechnung durch Dritte zu verhindern. Prüfen Sie regelmäßig Ihre Kontoauszüge und Telefonrechnungen auf unbekannte Abbuchungen. Reagieren Sie sofort, wenn Ihnen unbekannte Beträge auffallen – die Rückbuchung wird schwieriger, je mehr Zeit verstreicht.
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Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland
Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 14. Februar 2026.