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Energie(aktualisiert: 10. Februar 2026)7 Min. Lesezeit

Gaspreisbremse: Ihre Rechte als Verbraucher

Gaspreisbremse und Energiepreisdeckel: Was gilt aktuell, welche Rechte haben Verbraucher und wie können Sie Ihre Gaskosten dauerhaft senken?

Gaspreisbremse: Rückblick und aktuelle Lage

Die Gaspreisbremse wurde Ende 2022 als Reaktion auf die Energiekrise infolge des russischen Angriffs auf die Ukraine eingeführt und galt bis Ende 2023. Sie begrenzte den Gaspreis für private Verbraucher auf 12 Cent pro Kilowattstunde für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs. Obwohl die Gaspreisbremse ausgelaufen ist, sind die Gaspreise 2026 auf einem Niveau von 8 bis 12 Cent pro kWh – deutlich über den Preisen vor der Krise, die bei 5 bis 7 Cent lagen.

Die Bundesregierung hat nach dem Auslaufen der Preisbremsen keine Nachfolgeregelung eingeführt, da sich die Gaspreise durch gesunkene Großhandelspreise und gefüllte Speicher teilweise normalisiert haben. Dennoch sind die Preise für Endverbraucher regional sehr unterschiedlich und hängen stark vom gewählten Tarif und Anbieter ab. Verbraucher in der Grundversorgung zahlen oft deutlich mehr als Kunden mit Sondertarifen. Ein Wechsel des Gasanbieters kann daher erhebliche Einsparungen bringen.

Die CO₂-Abgabe auf Erdgas steigt weiter an und wird den Gaspreis in den kommenden Jahren zusätzlich verteuern. 2026 liegt die CO₂-Abgabe bei 55 Euro pro Tonne, was einem Aufschlag von etwa 1,1 Cent pro kWh auf den Gaspreis entspricht. Langfristig ist mit weiter steigenden Kosten für fossile Energieträger zu rechnen, was die Umstellung auf erneuerbare Heizsysteme wie Wärmepumpen wirtschaftlich attraktiver macht.

Ihre Rechte bei Gaspreiserhöhungen

Gasversorger müssen Preiserhöhungen gemäß § 41 Abs. 3 EnWG mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten in Textform ankündigen und die Gründe für die Erhöhung transparent erläutern. In der Mitteilung muss der Versorger Sie ausdrücklich auf Ihr Sonderkündigungsrecht hinweisen. Sie können den Vertrag dann zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Erhöhung kündigen und zu einem günstigeren Anbieter wechseln.

Prüfen Sie die Preiserhöhung kritisch: Nicht jede Erhöhung ist rechtmäßig. Enthält Ihr Vertrag eine Preisanpassungsklausel, muss diese transparent und nachvollziehbar sein. Der Bundesgerichtshof hat in mehreren Urteilen entschieden, dass intransparente oder einseitig benachteiligende Preisanpassungsklauseln in AGB unwirksam sind. Bei Zweifeln können Sie die Erhöhung unter Vorbehalt zahlen und die Rechtmäßigkeit von einer Verbraucherzentrale prüfen lassen.

In der Grundversorgung gelten besondere Regelungen: Der Grundversorger darf die Preise nur in angemessenem Umfang erhöhen und muss die Kalkulation auf Verlangen offenlegen. Die Preiserhöhung muss öffentlich bekannt gegeben werden und sechs Wochen vor Inkrafttreten mitgeteilt werden. In der Grundversorgung können Sie jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen, was Ihnen maximale Flexibilität bei der Anbieterwahl gibt.

Gasanbieter wechseln: So gehen Sie vor

Der Wechsel des Gasanbieters funktioniert analog zum Stromanbieterwechsel und ist ebenso unkompliziert. Nutzen Sie Vergleichsportale, um die Tarife in Ihrer Region zu vergleichen, und achten Sie auf die gleichen Kriterien wie beim Strom: kurze Vertragslaufzeit, Preisgarantie, keine Vorauskasse und ein solider Anbieter mit guter Bewertung. Der neue Anbieter übernimmt die Kündigung beim alten Versorger und kümmert sich um den Wechselprozess.

Beachten Sie, dass der Gaswechsel in der Grundversorgung besonders einfach ist, da hier nur eine zweiwöchige Kündigungsfrist gilt. Bei Sondertarifen außerhalb der Grundversorgung gelten die vertraglich vereinbarten Fristen und Laufzeiten. Nutzen Sie das Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhungen, um auch bei laufenden Verträgen vorzeitig wechseln zu können.

Für die Zukunft empfiehlt das Verbraucherschutz Institut Deutschland, langfristige Strategien zur Reduzierung des Gasverbrauchs zu verfolgen. Dazu gehören die energetische Sanierung des Gebäudes, der Einbau einer modernen Gasbrennwertheizung als Übergangslösung oder der Umstieg auf eine Wärmepumpe. Auch die Teilnahme an kommunalen Wärmenetzen kann eine attraktive Alternative zum individuellen Gasanschluss darstellen.

Gasabrechnung prüfen: Häufige Fehlerquellen

Die jährliche Gasabrechnung sollten Sie sorgfältig prüfen, denn Fehler sind nicht selten. Kontrollieren Sie zunächst die Zählerstände: Der Anfangsstand muss mit dem Endstand der letzten Abrechnung übereinstimmen. Prüfen Sie den angewendeten Umrechnungsfaktor (Zustandszahl und Brennwert), der den gemessenen Verbrauch in Kubikmetern in Kilowattstunden umrechnet. Der Brennwert wird vom Netzbetreiber festgelegt und muss in der Abrechnung ausgewiesen werden.

Vergleichen Sie den berechneten Verbrauch mit dem Verbrauch der Vorjahre. Ein unerklärlicher Anstieg kann auf einen defekten Zähler, eine fehlerhafte Ablesung oder eine Leckage in der Gasleitung hinweisen. Fordern Sie bei Zweifeln eine Überprüfung des Zählers an. Die Kosten trägt der Messstellenbetreiber, wenn sich der Fehler bestätigt. Lassen Sie auffällige Abrechnungen von einer Verbraucherzentrale oder einem Mieterverein prüfen.

Als Mieter haben Sie das Recht, die Belege zur Heizkostenabrechnung einzusehen. Die Umlage der Gaskosten muss gemäß Heizkostenverordnung mindestens zu 50 und höchstens zu 70 Prozent nach Verbrauch erfolgen, der Rest nach Wohnfläche. Seit 2023 tragen Vermieter einen Teil der CO₂-Abgabe, dessen Höhe von der Energieeffizienz des Gebäudes abhängt. In energetisch schlechten Gebäuden trägt der Vermieter bis zu 95 Prozent der CO₂-Kosten.

Gasverbrauch senken: Praktische Maßnahmen

Neben den allgemeinen Heiztipps gibt es spezifische Maßnahmen zur Senkung des Gasverbrauchs. Der Austausch eines alten Niedertemperaturkessels gegen eine moderne Gasbrennwerttherme kann den Verbrauch um 10 bis 25 Prozent senken, da die Brennwerttechnik auch die Wärme der Abgase nutzt. Die Kosten liegen bei 5.000 bis 8.000 Euro inklusive Installation. Alternativ lohnt sich zunehmend der Umstieg auf eine Wärmepumpe, die den Gasverbrauch vollständig eliminiert.

Die Absenkung der Warmwassertemperatur von 60 auf 55 Grad Celsius spart ebenfalls Gas, birgt aber das Risiko einer Legionellenbildung. Lassen Sie die Mindesttemperatur von einem Fachmann prüfen, insbesondere in Mehrfamilienhäusern, wo die Legionellenproblematik strenger reguliert ist. Durchlauferhitzer für die dezentrale Warmwasserbereitung können in bestimmten Fällen effizienter sein als eine zentrale Warmwasserbereitung über die Heizungsanlage.

Langfristig ist die Reduktion des Gasverbrauchs durch Gebäudedämmung und Heizungsmodernisierung der effektivste Weg, um sich von steigenden Gaspreisen und der CO₂-Abgabe unabhängig zu machen. Nutzen Sie die umfangreichen Förderprogramme des Bundes und der Länder, um die Investitionskosten zu senken. Ein individueller Sanierungsfahrplan vom Energieberater zeigt Ihnen die wirtschaftlich sinnvollste Reihenfolge der Maßnahmen auf.

Schlagwörter

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Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland

Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 10. Februar 2026.