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Energieausweis: Was Mieter und Käufer wissen müssen

Energieausweis beim Kauf oder bei Vermietung: Pflichten, Unterschiede zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis und was die Kennwerte bedeuten.

Pflicht zur Vorlage des Energieausweises

Nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist der Eigentümer verpflichtet, bei Verkauf, Vermietung oder Verpachtung eines Gebäudes einen gültigen Energieausweis vorzulegen. Die wichtigsten Kennwerte müssen bereits in der Immobilienanzeige genannt werden (§ 87 GEG). Spätestens bei der Besichtigung muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt und bei Vertragsabschluss in Kopie übergeben werden.

Verstöße gegen die Vorlagepflicht sind Ordnungswidrigkeiten und können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. Als Mieter oder Käufer haben Sie das Recht, den Energieausweis einzufordern – lassen Sie sich nicht mit Ausreden abspeisen.

Bedarfsausweis vs. Verbrauchsausweis

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: Der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf anhand der Gebäudeeigenschaften (Dämmung, Heizungsanlage, Fenster) – unabhängig vom tatsächlichen Nutzerverhalten. Der Verbrauchsausweis basiert auf dem realen Energieverbrauch der letzten drei Jahre und ist damit vom Heizverhalten der Bewohner abhängig.

Für Wohngebäude mit weniger als fünf Wohnungen, die vor dem 1. November 1977 errichtet und nicht mindestens auf das Anforderungsniveau der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden, ist der Bedarfsausweis Pflicht. In allen anderen Fällen haben Eigentümer die Wahl. Der Bedarfsausweis ist aussagekräftiger, da er nicht vom individuellen Heizverhalten abhängt.

Energieeffizienzklassen richtig lesen

Der Energieausweis ordnet Gebäude in Effizienzklassen von A+ (sehr effizient, unter 30 kWh/m²a) bis H (sehr ineffizient, über 250 kWh/m²a) ein. Die Farbskala reicht von Dunkelgrün über Gelb bis Rot. Ein Neubau nach aktuellem GEG-Standard erreicht in der Regel Klasse A oder A+, ein unsanierter Altbau aus den 1960er-Jahren oft nur Klasse F bis H.

Nutzen Sie die Kennwerte, um die zu erwartenden Heizkosten grob abzuschätzen: Multiplizieren Sie den Endenergiebedarf (in kWh/m²a) mit der Wohnfläche und dem aktuellen Energiepreis pro kWh. Bei einer 80-m²-Wohnung in Klasse D (ca. 130 kWh/m²a) und einem Gaspreis von 0,10 Euro/kWh ergäben sich jährliche Heizkosten von etwa 1.040 Euro.

Gültigkeit und Aktualisierung

Ein Energieausweis ist zehn Jahre gültig. Nach einer umfassenden energetischen Sanierung (z. B. neue Heizung, Fassadendämmung) sollte ein neuer Ausweis erstellt werden, da der alte die verbesserte Effizienz nicht widerspiegelt. Bei Neubauten wird der Energieausweis im Rahmen des Bauantrags erstellt.

Nur berechtigte Aussteller dürfen Energieausweise ausstellen – das sind Architekten, Ingenieure und bestimmte Handwerksmeister mit entsprechender Zusatzqualifikation. Prüfen Sie die Berechtigung des Ausstellers über die Datenbank der Deutschen Energie-Agentur (dena).

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Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland

Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 5. Dezember 2025.