Recht auf Löschung: So lassen Sie Ihre Daten im Internet entfernen
Recht auf Löschung nach DSGVO Art. 17 durchsetzen. Anleitung zur Datenlöschung bei Google, Social Media und Unternehmen mit Musterbriefen.
Das Recht auf Vergessenwerden: Art. 17 DSGVO
Das Recht auf Löschung – auch »Recht auf Vergessenwerden« genannt – ist eines der stärksten Instrumente der DSGVO. Nach Art. 17 Abs. 1 DSGVO sind Verantwortliche verpflichtet, personenbezogene Daten unverzüglich zu löschen, wenn die Daten für ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr benötigt werden, Sie Ihre Einwilligung widerrufen, Sie der Verarbeitung widersprechen oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.
Das Recht hat seinen Ursprung in der wegweisenden Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs im Fall »Google Spain« (2014), in dem das Gericht feststellte, dass Suchmaschinen unter bestimmten Umständen verpflichtet sind, Links zu personenbezogenen Informationen aus ihren Ergebnissen zu entfernen.
Löschung bei Google und anderen Suchmaschinen
Google stellt unter support.google.com/legal ein Formular zur Beantragung der Entfernung von Suchergebnissen bereit. Sie müssen die URLs angeben, deren Entfernung Sie beantragen, und begründen, warum die Informationen gelöscht werden sollten. Google prüft jeden Antrag einzeln und wägt Ihr Recht auf Privatsphäre gegen das öffentliche Informationsinteresse ab.
Wichtig zu verstehen: Die Löschung aus den Suchergebnissen bedeutet nicht, dass die Informationen von der Quellseite entfernt werden. Um die Daten auch an der Quelle löschen zu lassen, müssen Sie den Betreiber der Website direkt kontaktieren. Für Bing (Microsoft) und andere Suchmaschinen existieren ähnliche Antragsformulare.
Daten bei Unternehmen und Online-Diensten löschen lassen
Senden Sie einen formellen Löschantrag an den Datenschutzbeauftragten des Unternehmens. Berufen Sie sich explizit auf Art. 17 DSGVO und benennen Sie die zu löschenden Daten möglichst genau. Das Unternehmen muss innerhalb eines Monats reagieren und die Löschung bestätigen oder begründen, warum sie abgelehnt wird.
Nutzen Sie die Musterbriefe der Verbraucherzentralen und des Landesbeauftragten für Datenschutz. Hilfreiche Dienste wie JustDeleteMe (justdeleteme.xyz) bieten direkte Links zu den Kontolöschungs-Seiten hunderter Online-Dienste und bewerten, wie einfach oder schwierig die Löschung jeweils ist. Der Dienst Deseat.me kann Ihnen helfen, alle Konten zu identifizieren, die mit Ihrer E-Mail-Adresse verknüpft sind.
Grenzen des Löschungsanspruchs
Das Recht auf Löschung ist nicht absolut. Ausnahmen bestehen nach Art. 17 Abs. 3 DSGVO unter anderem für: die Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information (Pressefreiheit), die Erfüllung gesetzlicher Pflichten (z. B. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen), Gründe des öffentlichen Interesses im Bereich der Gesundheit sowie die Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Für Personen des öffentlichen Lebens gelten engere Grenzen beim Löschungsanspruch. Der Europäische Gerichtshof hat klargestellt, dass das öffentliche Informationsinteresse überwiegen kann, insbesondere wenn es um die berufliche Tätigkeit von Politikern, Unternehmensführern oder öffentlichen Amtsträgern geht.
Praktischer Leitfaden: Schritt für Schritt zur Datenlöschung
Erstens: Verschaffen Sie sich einen Überblick, wo Ihre Daten gespeichert sind. Googeln Sie Ihren Namen und prüfen Sie, welche Dienste Sie nutzen. Zweitens: Beginnen Sie mit den Diensten, die Sie nicht mehr nutzen – dort ist die Löschung am einfachsten. Drittens: Senden Sie formelle Löschanträge an alle relevanten Stellen. Viertens: Dokumentieren Sie alle Anträge und setzen Sie Fristen. Fünftens: Wenn ein Unternehmen nicht reagiert, wenden Sie sich an die Datenschutzaufsichtsbehörde.
Bedenken Sie, dass vollständige digitale Unsichtbarkeit in der heutigen vernetzten Welt kaum erreichbar ist. Konzentrieren Sie sich auf die Daten, die Sie am meisten stören oder gefährden, und setzen Sie Prioritäten. Für die Zukunft gilt: Teilen Sie Daten sparsam und überlegen Sie vor jeder Registrierung, ob sie wirklich notwendig ist.
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Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland
Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 8. April 2026.