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Digitales & Datenschutz(aktualisiert: 28. März 2026)10 Min. Lesezeit

DSGVO-Rechte für Verbraucher: So setzen Sie Ihren Datenschutz durch

Ihre Rechte nach der DSGVO verständlich erklärt. Auskunftsrecht, Löschung, Datenportabilität und wie Sie diese Rechte erfolgreich durchsetzen.

Die DSGVO: Ihr Schutzschild für persönliche Daten

Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist seit dem 25. Mai 2018 unmittelbar geltendes Recht in allen EU-Mitgliedstaaten und verleiht Ihnen als Verbraucher umfassende Rechte über Ihre personenbezogenen Daten. Jedes Unternehmen, das Ihre Daten verarbeitet – vom kleinen Online-Shop bis zum internationalen Konzern – muss diese Rechte respektieren.

Personenbezogene Daten umfassen alles, was Sie identifizierbar macht: Name, E-Mail-Adresse, IP-Adresse, Standortdaten, Kaufhistorie, Gesundheitsdaten und vieles mehr. Die DSGVO gibt Ihnen die Kontrolle über diese Daten zurück und verpflichtet Unternehmen zu Transparenz, Datensparsamkeit und Sicherheit.

Ihr Auskunftsrecht nach Art. 15 DSGVO

Sie haben das Recht, von jedem Unternehmen Auskunft darüber zu verlangen, ob und welche personenbezogenen Daten über Sie verarbeitet werden. Das Unternehmen muss Ihnen innerhalb eines Monats eine kostenlose Kopie dieser Daten zur Verfügung stellen. Die Auskunft muss auch Informationen über den Verarbeitungszweck, die Empfänger der Daten und die geplante Speicherdauer enthalten.

Praktischer Tipp: Senden Sie Ihre Auskunftsanfrage per E-Mail an die im Impressum oder der Datenschutzerklärung genannte Kontaktadresse des Datenschutzbeauftragten. Die Verbraucherzentralen bieten kostenlose Musterbriefe an. Reagiert das Unternehmen nicht innerhalb der Frist, können Sie eine Beschwerde bei der zuständigen Landesdatenschutzbehörde einreichen.

Recht auf Berichtigung, Löschung und Einschränkung

Nach Art. 16 DSGVO können Sie die Berichtigung unrichtiger Daten verlangen. Das Recht auf Löschung (»Recht auf Vergessenwerden«, Art. 17 DSGVO) ermöglicht es Ihnen, die Löschung Ihrer Daten zu fordern, wenn die Verarbeitung nicht mehr erforderlich ist, Sie Ihre Einwilligung widerrufen oder die Daten unrechtmäßig verarbeitet wurden.

Wichtig zu wissen: Das Recht auf Löschung ist nicht absolut. Unternehmen dürfen Daten behalten, wenn gesetzliche Aufbewahrungspflichten bestehen (z. B. steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen von bis zu zehn Jahren) oder die Daten zur Geltendmachung von Rechtsansprüchen benötigt werden. In diesen Fällen können Sie jedoch die Einschränkung der Verarbeitung nach Art. 18 DSGVO verlangen.

Recht auf Datenübertragbarkeit und Widerspruch

Das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DSGVO) gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihre Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format zu erhalten und an einen anderen Anbieter zu übertragen. Dies ist besonders nützlich beim Wechsel von Social-Media-Plattformen, E-Mail-Anbietern oder Cloud-Diensten.

Mit dem Widerspruchsrecht nach Art. 21 DSGVO können Sie jederzeit gegen die Verarbeitung Ihrer Daten für Direktwerbung widersprechen – und zwar ohne Angabe von Gründen. Das Unternehmen muss die Verarbeitung dann unverzüglich einstellen. Bei Widersprüchen gegen andere Verarbeitungszwecke muss das Unternehmen nachweisen, dass seine Interessen Ihre überwiegen.

So setzen Sie Ihre DSGVO-Rechte durch

Formulieren Sie Ihre Anfrage klar und berufen Sie sich konkret auf den jeweiligen DSGVO-Artikel. Setzen Sie eine Frist von einem Monat und weisen Sie darauf hin, dass Sie sich bei Nichtbeachtung an die Datenschutzaufsichtsbehörde wenden werden. Dokumentieren Sie alle Korrespondenz sorgfältig.

Reagiert das Unternehmen nicht oder unzureichend, können Sie sich kostenlos an die Datenschutzaufsichtsbehörde Ihres Bundeslandes wenden. Diese ist verpflichtet, Ihrer Beschwerde nachzugehen. Zusätzlich steht Ihnen ein zivilrechtlicher Schadensersatzanspruch nach Art. 82 DSGVO zu – sowohl für materielle als auch für immaterielle Schäden durch Datenschutzverletzungen.

Häufige Verstöße und wie Unternehmen tricksen

Viele Unternehmen erschweren die Ausübung Ihrer Rechte durch unnötige bürokratische Hürden: übermäßige Identitätsnachweise, versteckte Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder ausweichende Antworten. Einige behaupten fälschlicherweise, die DSGVO sei nicht anwendbar, oder versuchen, Sie mit juristisch klingenden Formulierungen einzuschüchtern.

Lassen Sie sich davon nicht entmutigen. Die DSGVO gibt Ihnen starke Rechte, und die Aufsichtsbehörden verhängen zunehmend empfindliche Bußgelder gegen Unternehmen, die diese Rechte missachten. 2025 beliefen sich die DSGVO-Bußgelder in Deutschland auf insgesamt über 50 Millionen Euro.

Schlagwörter

DSGVODatenschutzAuskunftsrechtRecht auf LöschungDatenschutzbeauftragterVerbraucherrechte

Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland

Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 28. März 2026.