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Verträge & Reklamation(aktualisiert: 2. Mai 2026)9 Min. Lesezeit

Inkasso-Schreiben: So reagieren Sie richtig

Inkasso-Brief erhalten? Erfahren Sie, wie Sie seriöse Inkassoschreiben von Betrug unterscheiden, welche Kosten berechtigt sind und wie Sie richtig reagieren.

Inkasso-Schreiben erhalten: Ruhe bewahren und prüfen

Ein Inkasso-Schreiben löst bei vielen Verbrauchern Panik aus – doch gerade jetzt ist Besonnenheit gefragt. Nicht jedes Inkasso-Schreiben ist berechtigt, und nicht jedes Inkassounternehmen arbeitet seriös. Der erste Schritt ist daher, das Schreiben sorgfältig zu prüfen und keinesfalls überstürzt zu zahlen. Prüfen Sie zunächst, ob die zugrunde liegende Forderung überhaupt berechtigt ist: Haben Sie tatsächlich eine Ware bestellt, einen Vertrag geschlossen oder eine Leistung in Anspruch genommen, für die eine Zahlung aussteht?

Seriöse Inkassounternehmen müssen nach § 11a des Rechtsdienstleistungsgesetzes (RDG) registriert sein und bestimmte Pflichtangaben in ihren Schreiben machen. Dazu gehören der Name und die Anschrift des Gläubigers, der Grund der Forderung (z. B. Vertragsnummer, Rechnungsnummer), die Hauptforderung, aufgeschlüsselte Inkassokosten und Zinsen sowie ein Hinweis auf die Möglichkeit, die Forderung zu bestreiten. Fehlen diese Angaben, ist Vorsicht geboten.

Überprüfen Sie die Registrierung des Inkassounternehmens im Rechtsdienstleistungsregister, das online unter rechtsdienstleistungsregister.de einsehbar ist. Nicht registrierte Unternehmen dürfen in Deutschland keine Inkassotätigkeit ausüben. Googeln Sie den Namen des Unternehmens und prüfen Sie, ob es Warnungen von Verbraucherzentralen oder in einschlägigen Foren gibt. Viele betrügerische Inkassoschreiben lassen sich durch eine einfache Internetrecherche als Fälschung entlarven.

Berechtigte vs. unberechtigte Forderungen: So unterscheiden Sie

Eine Inkassoforderung ist berechtigt, wenn eine fällige und nicht verjährte Forderung besteht, Sie trotz Mahnung nicht gezahlt haben und der Gläubiger ein Inkassounternehmen beauftragt hat. Prüfen Sie Ihre Unterlagen: Gibt es einen Vertrag, eine Bestellung, eine Rechnung? Haben Sie Mahnungen erhalten, die Sie möglicherweise übersehen haben? Wenn ja, ist die Forderung wahrscheinlich berechtigt, und Sie sollten die Hauptforderung zeitnah begleichen, um weitere Kosten zu vermeiden.

Eine unberechtigte Forderung liegt vor, wenn kein Vertrag zustande gekommen ist, die Leistung bereits bezahlt wurde, die Forderung verjährt ist oder die geforderten Inkassokosten überhöht sind. Häufige Fälle unberechtigter Inkassoforderungen betreffen Abo-Fallen im Internet, nicht bestellte Waren oder bereits widerrufene Verträge. Auch Forderungen aus Gewinnspielen, Routenplanern oder angeblichen Streaming-Diensten sind häufig unberechtigt und basieren auf betrügerischen Geschäftsmodellen.

Bestreiten Sie unberechtigte Forderungen schriftlich innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt des Inkassoschreibens. Formulieren Sie klar, dass Sie die Forderung nicht anerkennen, und begründen Sie Ihren Widerspruch konkret. Verwenden Sie dabei Formulierungen wie 'Ich bestreite die Forderung dem Grunde und der Höhe nach' und führen Sie die Gründe aus. Senden Sie den Widerspruch per Einschreiben mit Rückschein und bewahren Sie eine Kopie auf. Zahlen Sie keinesfalls einen Teilbetrag, da dies als Anerkennung der Forderung gewertet werden kann.

Inkassokosten: Was ist erlaubt und was ist zu viel?

Inkassokosten sind grundsätzlich erstattungsfähig, wenn die zugrunde liegende Forderung berechtigt ist und der Schuldner sich in Verzug befindet. Die Höhe der erstattungsfähigen Inkassokosten richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und ist an die Höhe der Hauptforderung gekoppelt. Bei einer Forderung von 500 Euro dürfen die Inkassokosten maximal eine 1,3-fache Geschäftsgebühr nach RVG betragen, was derzeit etwa 58,50 Euro netto entspricht. Deutlich höhere Inkassokosten sind überhöht.

Neben der Geschäftsgebühr darf das Inkassounternehmen eine Auslagenpauschale von 20 Prozent der Gebühren (maximal 20 Euro) und die Umsatzsteuer berechnen. Zusätzlich können Verzugszinsen verlangt werden, die bei Verbrauchergeschäften fünf Prozentpunkte über dem Basiszinssatz liegen (§ 288 BGB). Kosten für Kontoführung, Telefonate, Adressermittlung oder Bonitätsabfragen, die manche Inkassounternehmen zusätzlich berechnen, sind dagegen nicht erstattungsfähig und müssen nicht gezahlt werden.

Wenn die Inkassokosten überhöht sind, zahlen Sie nur die berechtigte Hauptforderung und die angemessenen Inkassokosten. Teilen Sie dem Inkassounternehmen schriftlich mit, welche Kosten Sie anerkennen und welche Sie als überhöht zurückweisen. Die Verbraucherzentralen bieten Inkassokostenrechner auf ihren Webseiten an, mit denen Sie die maximal erstattungsfähigen Kosten schnell berechnen können. Lassen Sie sich von hohen Forderungen nicht einschüchtern – viele Inkassounternehmen kalkulieren bewusst überhöht in der Hoffnung, dass der Schuldner aus Unsicherheit den vollen Betrag zahlt.

Fake-Inkasso und Betrugsmaschen erkennen

Neben seriösen Inkassounternehmen gibt es zahlreiche Betrüger, die gefälschte Inkassoschreiben versenden, um arglose Verbraucher zur Zahlung zu bewegen. Typische Merkmale von Fake-Inkassoschreiben sind: keine konkreten Angaben zur Forderung, Androhung von Pfändung oder Haft ohne vorherigen Mahnbescheid, Aufforderung zur Zahlung auf ausländische Bankkonten, fehlende Registrierungsnummer des Inkassounternehmens und ein aggressiver, bedrohlicher Ton.

Besonders häufig kursieren gefälschte Inkassoschreiben, die sich auf angebliche Online-Bestellungen, Streaming-Abos oder Gewinnspiel-Teilnahmen beziehen. Die Absender nutzen oft die Namen realer Inkassounternehmen oder Kanzleien, um Seriosität vorzutäuschen. Prüfen Sie die im Schreiben angegebene Adresse, Telefonnummer und Bankverbindung, indem Sie die offiziellen Kontaktdaten des genannten Unternehmens über eine unabhängige Quelle recherchieren – nicht über die im Schreiben angegebenen Kontaktdaten.

Wenn Sie ein Fake-Inkassoschreiben erhalten, zahlen Sie keinesfalls und reagieren Sie nicht auf die angegebenen Kontaktdaten. Erstatten Sie Anzeige bei der Polizei und melden Sie den Vorfall der Verbraucherzentrale. Wenn Sie unsicher sind, ob ein Inkassoschreiben echt oder gefälscht ist, lassen Sie es von einer Verbraucherzentrale prüfen – die Beratung ist kostengünstig und kann Sie vor einem finanziellen Schaden bewahren.

Schufa-Eintrag und Mahnbescheid: Ihre Rechte

Ein Inkassounternehmen darf einen negativen Schufa-Eintrag nur veranlassen, wenn die Forderung berechtigt ist, der Schuldner die Forderung nicht innerhalb von vier Wochen nach einer Mahnung bestritten hat und die datenschutzrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Ein Schufa-Eintrag bei einer bestrittenen Forderung ist unzulässig. Wenn Sie die Forderung schriftlich bestritten haben und dennoch ein negativer Schufa-Eintrag erfolgt, können Sie dessen Löschung verlangen und sich an den Datenschutzbeauftragten wenden.

Reagieren Sie auf einen gerichtlichen Mahnbescheid innerhalb von zwei Wochen mit einem Widerspruch, wenn Sie die Forderung für unberechtigt halten. Den Widerspruch können Sie formlos auf dem beigefügten Widerspruchsformular einlegen. Sie müssen den Widerspruch nicht begründen. Versäumen Sie die Widerspruchsfrist, kann das Inkassounternehmen einen Vollstreckungsbescheid beantragen, der wie ein Gerichtsurteil wirkt und zur Zwangsvollstreckung berechtigt.

Wenn die Forderung berechtigt ist, Sie aber den Gesamtbetrag nicht auf einmal zahlen können, nehmen Sie Kontakt mit dem Inkassounternehmen auf und vereinbaren Sie eine Ratenzahlung. Seriöse Inkassounternehmen sind in der Regel zu Ratenzahlungsvereinbarungen bereit, da eine ratenweise Zahlung für sie günstiger ist als ein langwieriges Vollstreckungsverfahren. Lassen Sie die Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich bestätigen und achten Sie darauf, dass weitere Zinsen und Kosten während der Ratenzahlung nicht auflaufen.

Schlagwörter

InkassoMahnungForderungSchufaVerbraucherrechteBetrugInkassokostenMahnbescheid

Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland

Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 2. Mai 2026.