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Gesundheit & Pflege(aktualisiert: 12. April 2026)9 Min. Lesezeit

IGeL-Leistungen: Welche Extras beim Arzt sinnvoll sind

Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) werden von Ärzten angeboten, aber nicht von der Kasse bezahlt. Erfahren Sie, welche IGeL sinnvoll sind und wie Sie Abzocke erkennen.

Was sind IGeL-Leistungen und warum gibt es sie?

Individuelle Gesundheitsleistungen – kurz IGeL – sind ärztliche Behandlungen, Untersuchungen und Beratungen, die nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gehören. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) entscheidet darüber, welche Leistungen die Kassen bezahlen müssen, und IGeL fallen nicht darunter, weil ihr medizinischer Nutzen entweder nicht ausreichend belegt ist oder sie als reine Wunschleistungen gelten. Ärzte dürfen diese Leistungen dennoch anbieten, müssen sie aber nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abrechnen. Patienten zahlen die Kosten vollständig aus eigener Tasche.

Der Markt für IGeL-Leistungen hat sich in Deutschland zu einem milliardenschweren Geschäft entwickelt. Laut Schätzungen des Medizinischen Dienstes Bund (MD Bund) geben gesetzlich Versicherte jährlich rund 1,5 Milliarden Euro für IGeL aus. Etwa 30 Prozent aller GKV-Versicherten haben mindestens einmal eine IGeL in Anspruch genommen, wobei die häufigsten Leistungen in den Bereichen Augengesundheit, Krebsvorsorge und Ultraschall liegen. Diese Zahlen zeigen, dass IGeL längst ein fester Bestandteil des Praxisalltags geworden sind.

Problematisch ist, dass Patienten die Qualität und Notwendigkeit einer angebotenen IGeL oft schwer einschätzen können. In der Arzt-Patienten-Beziehung besteht ein natürliches Informationsgefälle, das durch den wirtschaftlichen Anreiz auf Seiten der Praxis verstärkt wird. Der MD Bund weist darauf hin, dass einige IGeL-Leistungen nicht nur nutzlos, sondern sogar schädlich sein können. Umso wichtiger ist es, sich vor der Entscheidung für eine IGeL unabhängig zu informieren und kritische Fragen zu stellen.

Der IGeL-Monitor: Unabhängige Bewertungen im Überblick

Der IGeL-Monitor ist ein wissenschaftlich fundiertes Informationsportal des Medizinischen Dienstes Bund, das unter igel-monitor.de kostenfrei zugänglich ist. Er bewertet IGeL-Leistungen nach dem aktuellen Stand der medizinischen Evidenz und ordnet sie auf einer fünfstufigen Skala ein: positiv, tendenziell positiv, unklar, tendenziell negativ und negativ. Für jede bewertete Leistung werden die zugrunde liegenden Studien transparent dargestellt, sodass Patienten die Grundlage der Einschätzung nachvollziehen können. Der IGeL-Monitor gilt als die wichtigste unabhängige Informationsquelle zu diesem Thema in Deutschland.

Besonders bemerkenswert ist, dass bislang keine einzige der über 50 bewerteten IGeL-Leistungen die Bestnote "positiv" erhalten hat. Die meisten Bewertungen fallen in die Kategorien "unklar" oder "tendenziell negativ", was bedeutet, dass der Nutzen entweder nicht belegt ist oder die Risiken den Nutzen überwiegen. Diese Ergebnisse stehen in deutlichem Kontrast zu dem, was viele Arztpraxen ihren Patienten im Beratungsgespräch vermitteln. Der IGeL-Monitor empfiehlt daher, vor jeder Entscheidung die jeweilige Bewertung auf dem Portal nachzulesen.

Neben den Bewertungen bietet der IGeL-Monitor auch allgemeine Informationen zu den Rechten von Patienten im Zusammenhang mit IGeL-Angeboten. Dort finden sich Checklisten, Erklärvideos und Hinweise zum korrekten Ablauf eines IGeL-Angebots in der Praxis. Die Verbraucherzentralen und die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) verweisen regelmäßig auf den IGeL-Monitor als erste Anlaufstelle. Damit ist das Portal ein unverzichtbares Werkzeug für jeden gesetzlich Versicherten, der mit einer IGeL-Empfehlung konfrontiert wird.

Sinnvolle und fragwürdige IGeL im Vergleich

Einige IGeL-Leistungen können im Einzelfall durchaus sinnvoll sein, etwa Reiseimpfungen gegen Gelbfieber oder Japanische Enzephalitis, die vom IGeL-Monitor als "tendenziell positiv" bewertet werden. Auch die Akupunktur bei bestimmten Schmerzformen wie chronischen Knieschmerzen zeigt in Studien positive Effekte und wird von einigen Kassen sogar teilweise erstattet. Sportmedizinische Untersuchungen für ambitionierte Freizeitsportler können ebenfalls nützlich sein, um individuelle Risiken frühzeitig zu erkennen. Bei diesen Leistungen lohnt es sich, vorab bei der eigenen Krankenkasse nachzufragen, ob ein Zuschuss möglich ist.

Auf der anderen Seite gibt es IGeL-Leistungen, die der IGeL-Monitor als "tendenziell negativ" oder "negativ" einstuft. Die Augeninnendruckmessung zur Glaukomfrüherkennung gehört zu den am häufigsten angebotenen IGeL, wird jedoch vom IGeL-Monitor als "tendenziell negativ" bewertet, da sie zu vielen falsch-positiven Befunden führt und unnötige Ängste auslöst. Der PSA-Test zur Prostatakrebsfrüherkennung wird ebenfalls kritisch gesehen, weil er häufig zu Überdiagnosen und unnötigen Behandlungen führt. Diese Beispiele zeigen, dass häufig angebotene IGeL nicht automatisch medizinisch sinnvoll sind.

Besondere Vorsicht ist bei sogenannten Mehrfach-IGeL-Paketen geboten, die Ärzte als Rundum-Vorsorge vermarkten. Solche Pakete kombinieren oft mehrere Untersuchungen, deren Einzelnutzen fragwürdig ist, und treiben die Kosten in die Höhe. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen warnt vor Paketangeboten, bei denen Patienten unter Zeitdruck eine Entscheidung treffen sollen. Grundsätzlich sollte jede einzelne Leistung innerhalb eines Pakets separat auf ihren Nutzen geprüft werden, bevor man sich darauf einlässt.

Ihre Rechte als Patient bei IGeL-Angeboten

Das Patientenrechtegesetz von 2013 stärkt die Position von Patienten auch im Zusammenhang mit IGeL-Leistungen erheblich. Bevor eine IGeL durchgeführt wird, muss der Arzt den Patienten umfassend über Art, Umfang, Kosten und mögliche Risiken aufklären. Darüber hinaus ist ein schriftlicher Behandlungsvertrag erforderlich, der die vereinbarte Leistung und den voraussichtlichen Preis klar benennt. Ohne diesen Vertrag darf die Leistung nicht abgerechnet werden, und der Patient kann die Zahlung verweigern.

Patienten haben jederzeit das Recht, eine angebotene IGeL abzulehnen, ohne dass dies Konsequenzen für ihre reguläre kassenärztliche Behandlung haben darf. Ein Arzt darf die Behandlung gesetzlich versicherter Leistungen nicht von der Annahme einer IGeL abhängig machen – dieses Koppelungsverbot ist eindeutig gesetzlich verankert. Sollte ein Arzt gegen dieses Verbot verstoßen, können sich Betroffene an die zuständige Ärztekammer oder die Kassenärztliche Vereinigung wenden. Auch die Unabhängige Patientenberatung Deutschland steht als Anlaufstelle für Beschwerden zur Verfügung.

Wenn Sie das Gefühl haben, zu einer IGeL gedrängt worden zu sein oder die Leistung nicht korrekt abgerechnet wurde, sollten Sie zeitnah handeln. Dokumentieren Sie das Gespräch so genau wie möglich und fordern Sie eine detaillierte Rechnung nach GOÄ an. Bei Unstimmigkeiten können Sie sich schriftlich an die Ärztekammer Ihres Bundeslandes wenden und eine Überprüfung beantragen. In besonders schwerwiegenden Fällen kann auch die zuständige Schlichtungsstelle für Arzthaftpflichtfragen eingeschaltet werden.

Checkliste: So gehen Sie mit IGeL-Angeboten richtig um

Wenn Ihnen in der Arztpraxis eine IGeL-Leistung angeboten wird, sollten Sie sich grundsätzlich Bedenkzeit nehmen und keine Entscheidung unter Zeitdruck treffen. Seriöse Ärzte respektieren den Wunsch nach einer Bedenkzeit und drängen nicht auf eine sofortige Zusage. Nutzen Sie die Zeit, um die angebotene Leistung auf dem IGeL-Monitor des MD Bund nachzuschlagen und die unabhängige Bewertung zu lesen. Erst nach dieser Prüfung sollten Sie eine fundierte Entscheidung treffen.

Fragen Sie Ihren Arzt gezielt, ob es kassenfinanzierte Alternativen zu der angebotenen IGeL gibt, und lassen Sie sich die Unterschiede erklären. Vergleichen Sie die genannten Kosten mit den Sätzen der GOÄ, um sicherzustellen, dass keine überhöhten Preise verlangt werden. Prüfen Sie außerdem, ob Ihre Krankenkasse Bonusprogramme anbietet, die einen Zuschuss zu bestimmten Vorsorge- oder Präventionsleistungen gewähren. Einige Kassen erstatten freiwillig Kosten für IGeL wie professionelle Zahnreinigung, Reiseimpfungen oder Hautkrebsscreening unter 35.

Bestehen Sie immer auf einem schriftlichen Vertrag, bevor eine IGeL durchgeführt wird, und bewahren Sie die Rechnung sorgfältig auf. Holen Sie im Zweifel eine Zweitmeinung bei einem anderen Arzt ein, insbesondere bei teuren Leistungen wie umfangreichen Laboranalysen oder bildgebenden Verfahren. Informieren Sie sich bei Ihrer Verbraucherzentrale oder der UPD, wenn Sie unsicher sind oder sich unter Druck gesetzt fühlen. Mit diesen Schritten schützen Sie sich wirksam vor unnötigen Ausgaben und profitieren gleichzeitig von wirklich sinnvollen Zusatzleistungen.

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Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland

Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 12. April 2026.