Digitaler Nachlass: Online-Konten im Todesfall regeln
Was passiert mit E-Mail-Konten, sozialen Medien und Online-Abonnements nach dem Tod? So regeln Sie Ihren digitalen Nachlass rechtzeitig.
Was gehört zum digitalen Nachlass?
Der digitale Nachlass umfasst sämtliche Online-Konten, digitale Verträge und elektronisch gespeicherte Daten eines Verstorbenen. Dazu gehören E-Mail-Konten, Profile in sozialen Netzwerken, Cloud-Speicher, Online-Banking, Abonnements, Domains und digitale Käufe wie E-Books oder Musik.
Auch Kryptowährungen, Online-Spielkonten mit virtuellen Wertgegenständen und Guthaben bei Zahlungsdiensten wie PayPal gehören zum digitalen Erbe. Ohne Zugang zu diesen Konten können Erben weder auf digitale Vermögenswerte zugreifen noch laufende Verträge und Abonnements kündigen.
Rechtliche Grundlagen des digitalen Nachlasses
Der Bundesgerichtshof hat 2018 in einem wegweisenden Urteil entschieden, dass der digitale Nachlass wie der analoge Nachlass vererbt wird. Erben treten in sämtliche Vertragsbeziehungen des Verstorbenen ein, einschließlich der Nutzungsverträge mit Online-Diensten.
Trotz dieses Grundsatzurteils verweigern einige internationale Plattformen den Zugang oder bieten nur eingeschränkte Optionen. Facebook beispielsweise ermöglicht die Benennung eines Nachlasskontakts oder die Umwandlung des Profils in einen Gedenkzustand. Google bietet den Kontoinaktivitäts-Manager, der nach einer festgelegten Inaktivitätsdauer Daten an Vertrauenspersonen weitergibt.
Beachten Sie, dass das Fernmeldegeheimnis die Einsicht in ungelesene Nachrichten des Verstorbenen einschränken kann. Die rechtliche Lage ist hier noch nicht in allen Einzelheiten geklärt. Eine zu Lebzeiten erteilte Vollmacht kann Konflikte mit Anbietern vermeiden.
Den digitalen Nachlass zu Lebzeiten regeln
Erstellen Sie eine vollständige Liste aller Online-Konten, Zugangsdaten und digitalen Vermögenswerte. Verwenden Sie dafür einen Passwort-Manager und hinterlegen Sie das Master-Passwort sicher bei einer Vertrauensperson oder in einem verschlossenen Umschlag bei einem Notar.
Erteilen Sie einer Vertrauensperson eine Vollmacht für den digitalen Nachlass, die über den Tod hinaus gilt. Diese Vollmacht sollte ausdrücklich die Verwaltung digitaler Konten und Daten umfassen. Lassen Sie die Vollmacht notariell beurkunden, um rechtliche Auseinandersetzungen mit Anbietern zu vermeiden.
Nachlassregelungen der großen Plattformen
Google bietet den Kontoinaktivitäts-Manager, über den Sie festlegen können, was nach einer bestimmten Zeit der Inaktivität mit Ihrem Konto geschehen soll. Sie können bis zu zehn Personen benennen, die Zugang zu ausgewählten Daten erhalten. Alternativ kann das Konto automatisch gelöscht werden.
Apple bietet seit iOS 15 die Funktion 'Digitaler Nachlass', über die Sie einen Nachlasskontakt benennen können. Dieser erhält nach dem Tod einen speziellen Zugangsschlüssel zu Ihren Apple-Daten. Bei Facebook können Sie einen Nachlasskontakt festlegen, der Ihr Profil nach Ihrem Tod verwalten kann.
Viele kleinere Dienste haben keine speziellen Nachlassregelungen. In diesen Fällen müssen Erben den Erbschein vorlegen und die Kontoinhaber-Löschung oder -Übertragung individuell mit dem Anbieter klären. Dieser Prozess kann zeitaufwendig sein.
Checkliste: Digitalen Nachlass vorbereiten
Beginnen Sie mit einer Bestandsaufnahme aller Online-Konten und digitalen Verträge. Nutzen Sie dafür Ihr E-Mail-Postfach als Ausgangspunkt, da dort Registrierungsbestätigungen und Rechnungen gespeichert sind. Vergessen Sie nicht Konten bei kleineren Diensten, Foren oder Online-Shops.
Legen Sie für jedes Konto fest, ob es gelöscht, in einen Gedenkzustand versetzt oder an eine bestimmte Person übertragen werden soll. Dokumentieren Sie auch, welche Abonnements gekündigt werden müssen und wo sich digitale Wertgegenstände wie Kryptowährungen oder Guthaben befinden.
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Geprüft durch das Verbraucherschutz Institut Deutschland
Dieser Artikel wurde von unserer Redaktion sorgfältig recherchiert und nach den Grundsätzen des unabhängigen Verbraucherschutzes erstellt. Stand: 10. Februar 2026.